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Fachexpertisen
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Fachexpertisen Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns.Weiterbildung, Dienstleistungen & Beratung Pädagogische Hochschule Zug Zugerbergstrasse 3 6300 Zug
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Öffentliche Verhandlungen
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Termine der öffentlichen Verhandlungen am Verwaltungsgericht des Kantons Zug Die Platzzahl an öffentlichen Verhandlungen ist beschränkt. Priorität geniessen die Begleitpersonen der am Verfahren betei
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L+ Lehren und Lernen in Lernlandschaften
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L+ Lehren und Lernen in Lernlandschaften Kantonsschule Menzingen KSM Zug L + BEREITET AUF DAS STUDIUM UND BERUFSLEBEN VOR Ab dem Schuljahr 2022/23 steht den Schülerinnen und Schülern des Kurzzeitgy
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Verunfallter LKW
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bei einem Unfall aufgeboten.
Ein LKW ist auf der Gubelstrasse von der Fahrbahn abgekommen und zur Seite gekippt. Die Feuerwehr sicherte das Fahrzeug, übernahm den Verkehrsdienst und unterstützte die Bergung
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Angebote Mobilität
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Übersicht über verschiedene Programme auch für Lehrpersonen findet sich auf der Seite der Nationalen Agentur movetia . Die Seiten echanges.ch von Intermundo informieren ebenfalls.
Sprachassistenzprogramm
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Arbeitslosenkasse
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Internetauftritt der Arbeitslosenkasse Zug Zu unseren Dienstleistungen gehört die Ausrichtung von bundesrechtlichen Versicherungsleistungen, die Gewährung der kantonalen Arbeitslosenhilfe und der
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Neue Illustration für die Zuger Schulferien
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Regierungsrat Stephan Schleiss hat nun angeregt, dass die traditionellen Feriensujets auf dieser Seite durch eine neue Illustration ersetzt werden. Das Anliegen des Zuger Bildungsdirektors: «Für die L
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Keine analoge Anwendung von Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR auf den Subordinationsfranchisingvertrag
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Meinung von Schulthess und Baudenbacher wieder, ohne sie sich zu eigen zu machen.
5.6.2 Auf der Seite derjenigen Autoren, die eine analoge Anwendbarkeit verneinen, sind die Argumente heterogener. Gemäss
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Vertragsrecht
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Meinung von Schulthess und Baudenbacher wieder, ohne sie sich zu eigen zu machen.
5.6.2 Auf der Seite derjenigen Autoren, die eine analoge Anwendbarkeit verneinen, sind die Argumente heterogener. Gemäss
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Ergänzungsleistungen
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(wobei die tatsächliche Erbringung der Betreuungsleistungen durch die Mutter grundsätzlich von keiner Seite bestritten ist und auch zu keinen Bemerkungen Anlass gibt):
2018: 923,76 h ./. 249 h = ca. 675 h