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Art. 319 ZPO
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gegen den entsprechenden Entscheid ergriffen werden. Wer darauf verzichte, müsse sich dabei behaften lassen, dass er sich mit dem Entscheid abgefunden habe, und könne den Punkt mit dem Rechtsmittel gegen zudem mit Eingabe vom 14. Februar 2016 Berufung beim Obergericht des Kantons Zug ein. Vorab stellt sich die Frage, ob Beschwerde gegen die im Entscheid des Einzelrichters verfügte Ordnungsbusse geführt an sich, sondern lediglich die formelle Gestaltung und den Ablauf des Prozesses, und unterscheiden sich insofern von den Entscheiden, insbesondere den Zwischenentscheiden, welche die materiellen und formellen
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Gemeinderecht
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dem Protokoll hervorgeht, ergaben sich durch dieses Vorgehen viele Unklarheiten (Zwischenrufe) und Stimmenthaltungen. Aus dieser nicht korrekten Vorgehensweise ergab sich kein klares Bild, wie viele Sti § 75 des Gemeindegesetzes sehr knapp umschrieben. § 77 Abs. 4 des Gemeindegesetzes lautet: «Stehen sich mehrere Anträge gegenüber, bestimmt der Präsident die Abstimmungsfolge. Wird ein Einwand erhoben, dnung für die Gemeindeversammlung liegt nicht vor. Die Rechtslage auf Gemeindeebene unterscheidet sich diesbezüglich wesentlich vom Kantonsrat mit seiner ausführlichen Geschäftsordnung vom 28. August 2014
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Bau- und Planungsrecht
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Verwendungszweck entspricht der in der fraglichen Zone zulässigen Nutzung und die Änderung erweist sich hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Planung als ausgesprochen geringfügig (Erw. 3b). Wird an der Z.strasse in Q., welche ursprünglich als «Gewerbe» bewilligt wurde. Das Grundstück befindet sich gemäss der gemeindlichen Zonenordnung in der Wohn- und Arbeitszone WA4 mit der Empfindlichkeitsstufe der neue Verwendungszweck der in der fraglichen Zone zuzulassenden Nutzung entspricht und zweitens sich die Änderung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Planung als ausgesprochen geringfügig
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Der Unruhestand
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Der Unruhestand - Alkohol im Alter
Gemeinhin freut man sich auf das Alter, mindestens wenn man es erst noch vor sich hat und sich noch guter Gesundheit erfreut. Die Kinder sind erwachsen, das stressige n können auch schon Mal dazu führen, dass man sich ein Gläschen mehr gönnt als früher. Schneller als einem lieb ist, wird daraus eine Gewohnheit, die sich nicht mehr ganz so einfach ablegen lässt. Statistiker stressige Erwerbsleben liegt hinter einem und man kann sich all dem zuwenden, was man jahrelang zurückstellen musste. Heutzutage erreichen immer mehr Menschen ein hohes Lebensalter und haben nach der
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Art. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG
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(Spitz, in: Jung/Spitz [Hrsg.], Handkommentar UWG, Bern 2010, Art. 3 lit. a N 56). Die Herabsetzung an sich ist nicht bereits unlauter (Pedrazzini, a.a.O., S. 65 Rz 5.12). Eine gemäss Art. 3 lit. a UWG her e Wahrheitsgebot von Art. 3 lit. a UWG zu verstossen. Das kann aber nicht richtig sein. Es stellt sich daher die Frage, ob die Vorwürfe in der Strafklage denn auch zu Recht erhoben worden sind, d.h. ob allerdings auch nicht behauptet, dass diese Verstösse wahr seien, sondern es ist jedermann klar, dass es sich dabei eben um Vorwürfe handelt, von deren Wahrheit bestenfalls die Anzeigeerstatterin überzeugt ist
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Urheberrecht
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Zweifel (vgl. Frei/Willisegger, a.a.O., Art. 223 N 13).
3. Vorab stellt sich die Frage der Aktivlegitimation der Klägerin, welche sich nach materiellem Recht bestimmt und von Amtes wegen zu prüfen ist (iura zustande gekommen ist oder nicht.
4.2 Die Höhe dieser Vergütung bestimmt sich nach dem Filmbestand der Beklagten. Da sie sich jedoch zur Anzahl der vermietenden DVD bzw. Werkexemplare nicht vernehmen Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik (nachfolgend: Klägerin) mit Sitz in Zürich befasst sich als Verwertungsgesellschaft mit der Wahrung der Rechte der Urheber von nicht-theatralischen musikalischen
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Schule, Kultur, Natur- und Heimatschutz, Kirche
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familiäre Situation mit unsicherer Betreuung und Zuwendung, welche sich ebenfalls auf den Schulerfolg auswirkt. Diese Abklärungen decken sich zudem mit den Feststellungen der Klassenlehrperson und des Psychologen Arzt müsse. Sie gehen davon aus, dass keine Lernbehinderung vorliegt, welche eine Sonderschulung nach sich ziehe. Demgegenüber hält die Vorinstanz fest, die Voraussetzungen für eine Sonderschulung in der oft keine angemessene Kleidung. Dem Bericht von X. vom 25. Februar 2013 ist zu entnehmen, dass er sich vorwiegend für den älteren Bruder von A. engagiere. Verschiedene Faktoren im familiären Bereich führten
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Strafrechtspflege
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imstande sind, sich selbst zu verteidigen (Ruckstuhl, a.a.O., Art. 130 StPO N 1; Lieber, a.a.O., Art. 130 StPO N 27, je m.H.). Eine zweckmässige Verteidigung als Element der Sicherstellung eines justizförmigen 1B_332/2012 vom 15. August 2012 E. 2.4 hat das Bundesgericht die Frage ausdrücklich offen gelassen, ob sich eine allfällige notwendige Verteidigung auch auf Nebenverfahren wie das Rechtsmittelverfahren gegen Oberholzer (Grundzüge des Strafprozessrechts, 3. A. 2012 N 440) aus, dies wäre zwar wünschenswert, ergebe sich aber in dieser Absolutheit und Klarheit weder aus der Gesetzestext noch aus der Botschaft. Ergreife
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Mädchenpower – 7 Fragen an Kathrin Gruber
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er Woche Zug In der Rubrik «7 Fragen an» stellen sich Menschen rund um die Zuger Schulen den Fragen von www.schulinfozug.ch. Einige Fragen drehen sich um die individuellen Aufgaben, einige Fragen sind Frau unter die Lupe. Andererseits lernen sie sich verbal und körperlich zu verteidigen. Dies bestärkt sie darin, für die eigenen Grenzen einzustehen und sich vor allfälligen Übergriffen zu schützen. Ganz innen vier, resp. fünf, spannende Tage während den Frühlingsferien zu erleben. Die Mädchen setzen sich einerseits mit ihren Stärken und Fähigkeiten auseinander, lernen positive Aspekte des erwachsen Werdens
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Beurteilen und Fördern – Sicht Privatschule
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Die persönliche Leistung: Es ist uns ein Anliegen, dass alle Schülerinnen und Schüler an sich arbeiten und sich weiterentwickeln wollen. Das „Wollen" ist in der Pubertät nicht immer einfach zu erreichen en, wie Sie sich als Rektor und Schule selbst beurteilen lassen. Wie gehen Sie vor, damit Sie zu ehrlichen Rückmeldungen kommen? Ich habe eine klare Haltung dazu. Nur wer bereit ist, sich beurteilen zu en Variationen statt. Die daraus resultierenden Erkenntnisse helfen den Schülerinnen und Schülern sich zielgerichtet auf die summative Prüfung vorzubereiten.Jetzt zum Fordern. Damit meine ich, dass die