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Rechtliche Hinweise Schulsport
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Schulen hat aktuell zu zwei Themen rechtliche Hinweise aufgeschaltet:
Richtlinien für die Sicherheit im und am Wasser
Sport in der Schule - Auszug aus den rechtlichen Grundlagen (SpoFöG und SpoFöV)
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Totalrevision des Filmgesetzes; Neu: Gesetz über den Jugendschutz betreffend Filme und audiovisuelle Trägermedien (FATG)
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soll ein interkantonales Fachgremium das Schutzalter festlegen.
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, die Totalrevision des Filmgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden interessierten Kreise sind eingeladen, bis 6. Januar 2014 Stellung zu nehmen.
Kontakt:
Sicherheitsdirektion Albert Rüetschi Aabachstrasse 1 6300 Zug
Tel.: 041 728 50 20
E-Mail: info.sds@zg.ch
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Beat Villiger, Vorsteher SD
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Sicherheitsdirektion
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Stiftung Maihof Zug
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Wohn- und Beschäftigungsplätze fpr Oersibeb nut euber geustugeb zbd/oder mehrfachen Behinderung Unser Auftrag Wir unterstützen Menschen mit besonderen Bedürfnissen in ihrer persönlichen Lebensgestal
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Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt
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BSG und stellt die folgenden Anträge:
Zur Einführung der risikoorientierten Sicherheitsaufsicht und des Sicherheitsnachweises (Frage 1):
1. Die risikoorientierte Prüfung sei auf Güterschiffe auszudehnen Schifffahrtsunternehmen (VSSU) sei in die Erarbeitung der zusätzlichen Vorschriften im Bereich der Sicherheitsaufsicht einzubeziehen.
6. Die vertrauensärztlichen Fahreignungsabklärungen in den Bereichen
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Konsultation zum Entwurf des Berichts über die Luftfahrtpolitik des Bundesrats
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verkraften haben, abnimmt.
Zu Ziff. 3.5 Auswirkungen des Flugbetriebs auf die Umwelt
Aus unserer Sicht werden die Auswirkungen des Flugbetriebs auf die Bereiche Lärm, Klimaeinwirkungen sowie Luftschad Koordination bei Planung, Bau und Betrieb der Luftfahrtinfrastruktur zu verfolgen. Dies ist aus unserer Sicht bei der bevorstehenden Festlegung der im öffentlichen Interesse liegenden Anlagen gemäss Sachplan von Sicherheit, Kapazität und Lärm/Immissionen für die Bevölkerung abgerückt werden soll, indem Sicherheit und Kapazität höher gewichtet werden. Diese neue Art der Prioritätenordnung erscheint uns zumindest
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Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG), Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG)
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aufgrund des Umfangs der Vorlagen und der erläuternden Beilagen auf Anträge beschränkt ist, welche aus Sicht des Kantons Zug von besonderer Bedeutung sind.
I. FIDLEG
Anträge:
1. Auf die Beweislastumkehr
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10.450 Parlamentarische Initiative «Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen»
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Antwort an den Bund Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 20. November 2013 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis am 28. Februar 2014
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Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 28. Juni 2017 haben Sie die Kantonsregierung eingeladen, zum erläuternden Bericht und zum Entwurf
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Totalrevision des Eidgenössischen Datenschutzgesetzes
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ngsentwurf sowie unsere Anmerkungen zum Gesetzesvorhaben zukommen.
Freundliche Grüsse
Sicherheitsdirektion
Beat Villiger, Regierungsrat
Beilage siehe Downloads