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Brexit: Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich
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über den Zeitpunkt des Austritts aus der Europäischen Union (EU) hinaus so weit als möglich sicherzustellen und in bestimmten Bereichen allenfalls auszubauen («Mind the Gap»-Strategie). Wir haben keine
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Antwort an den Bund
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Vernehmlassung zu 15.479 n Pa. Iv. Bourgeois. Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zu-cker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft
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19.401 Parlamentarische Initiative – Indirekter Gegenvorschlag Pflegeinitiative
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Nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident de Courten
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme im obengenannten Geschäft und
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16.312 Kt.Iv.TG. Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten
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soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats SGK-S Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 15. Juni 2020 lud die Kommission für soziale Sicherheit und
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Schengen Evaluierung der Schweiz – «Follow-up»-Prozess im Bereich Datenschutz
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vom 7. März 2019 eine kurze Rückmeldung zu machen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Sicherheitsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Gerne nehmen wir daher im Namen der Zuger Regierung
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Teilrevision des Polizeigesetzes vom 30. November 2006 (BGS 512.1)
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gen sind erhältlich unter: www.zg.ch/behoerden/regierungsrat/vernehmlassungen
Kontakt Sicherheitsdirektion Carmen Lingg Bahnhofstrasse 12 6300 Zug Tel.: 041 728 50 20 E-Mail: info.sd@zg.ch
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Fragebogen
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17.304 Standesinitiative. Sicherere Strassen jetzt!
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Antwort an den Bund
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Verordnung über die Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS)
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Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung IV)
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Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt legt. Positiv hervorzuheben ist aus unserer Sicht auch, dass die Benachteiligung von Teilzeiterwerbenden bei der Berechnung einer Rente beseitigt und
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Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (WAG)
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Wahlgang von Ständeratsmitgliedern die Frist von zehn auf drei Tage verkürzt wird. Mit der auch aus Sicht des Regierungsrates sinnvollen Änderung gelten sowohl auf kantonaler, gemeindlicher wie auch eidg