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Nikotinberatung
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Sie wollen
das Rauchen hinter sich lassen, weniger rauchen oder einmal eine Pause machen.
sich informieren über Nikotinstopp- oder Reduktionsmethoden.
sich beraten oder begleiten lassen vor, während
nach 20 Minuten sich Herzschlag und Körpertemperatur normalisieren?
nach einigen Stunden Sauerstoff- und Kohlenmonoxidgehalt im Blut wieder normal sind?
nach einigen Tagen sich Geruchs- und Gesc Geschmackssinn erholen?
nach wenigen Wochen das Herzinfarktrisiko abnimmt und sich die Lungenfunktionen erholen?
nach ca. einem Jahr das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen deutlich verringert ist und
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Suff statt Ehe - Alkohol als neuer Partner nach der Scheidung
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vielen nationalen Register ließen sich solche Angaben mühelos erheben und zuordnen.
Bis Ende des Jahres 2008 – also über einen Zeitraum von 18 Jahren – ließen sich 16% in der Kohorte scheiden, rund 0 ein erhöhtes Risiko für problematischen Alkoholkonsum nach einer Trennung ergeben. Allerdings ließ sich in vielen dieser Studien nicht klar ermitteln, wie häufig der Alkoholmissbrauch Grund für die Scheidung Study.AJP 2017, epub 20.1.17, DOI: 10.1176/appi.ajp.2016.16050589).
Auch ist unklar, ob die Ehe an sich einen protektiven Effekt hat und das Risiko für den Suchtmittelgebrauch nach einer Trennung dauerhaft
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Präventionsgesetz
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Zudem soll die Gesundheit nicht nur erhalten, sondern auch gefördert werden. Leider beschränkt sich der Geltungsbereich des neuen Gesetzes auf Aktivitäten des Bundesamts für Gesundheit und der Stiftung fehlen hier wichtige Ämter und Einrichtungen des Bundes (EAV, BfU, BASPO usw.). In der Folge werden sich die Kantone und privaten Akteure (z. B. die verschiedenen Gesundheitsligen) mit unterschiedlichen Abschnitt: Aufgaben des Bundes Artikel 10 - Unterstützungsmassnahmen Artikel 10 definiert, dass sich der Bund aktiv in verschiedenen Bereichen betätigt (führen eines Zentrums, methodologische Grundlagen
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Konsultation zum Entwurf der Vereinbarung ALK 2019-2023
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Sehr geehrter Herr Zürcher
Mit Schreiben vom 13. Juli 2018 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, sich im Rahmen einer Konsultation zum Entwurf der Vereinbarung ALK 2019-2023 zu äussern. Der Regierungsrat Mitbericht der Arbeitslosenkasse und des Amts für Wirtschaft und Arbeit. Unsere Stellungnahme deckt sich weitgehend mit dem Mitbericht der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), welcher Ihnen gebunden. Die in der LV vorgesehenen Bandbreiten und Sollvorgaben bei den Verwaltungskosten, die sich an den Durchschnittswerten der effektiv angefallenen Kosten der anderen Kassen orientieren, berüc
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Art. 132 Abs. 1 StG; Art. 132 Abs. 1 DBG; §§ 10 und 21 VRG
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Dezember 2011 wieder an die Steuerverwaltung zurückgeschickt worden. Der Einwand der Rekurrenten, welche sich darauf berufen würden, sie hätten es versäumt, die Verfügung abzuholen, sei unbehelflich, da in diesem infolge Weigerung der Annahme am 5. Dezember 2011 wieder an die Rekursgegnerin retourniert. Es erübrigt sich hinsichtlich des Sachverhaltes ein Beweisverfahren durchzuführen, da die divergierenden Angaben auf Rechtskraft erwachsen ist. Aufgrund der bereits erfolgten Mahnungen wussten die Rekurrenten, dass sie sich in einem Verfahren betreffend Kantons- und Direkte Bundessteuer 2010 befanden und diesbezüglich jederzeit
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Videoaufnahmen im Unterricht
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Aus dem Sachverhalt:
Ein Schüler einer Zuger Schule (es handelt sich um eine Schule im nachobligatorischen Ausbildungsbereich) wehrte sich dagegen, dass die Lehrperson von seiner mündlichen Präsentation des DSG dar, soweit darauf Personen erkennbar sind.
Datenbearbeitungen sind zulässig, wenn a) sie sich auf eine gesetzliche Grundlage stützen können oder zur Erfüllung einer gesetzlich umschriebenen Aufgabe für Videoaufnahmen von Präsentationen der Lernenden durch Lehrpersonen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich bei solchen Aufnahmen, vorgängig die Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Videoaufnahmen von Lernenden
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Art. 38 ff. LugÜ, Art. 327a Abs. 1 ZPO
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Beschwerdeverfahrens nach Art. 319–327 ZPO zur Anwendung. Trotz Novenverbots gemäss Art. 326 ZPO kann sich der Schuldner im Beschwerdeverfahren gegen einen definitiven Rechtsöffnungsentscheid, mit dem vor will. Wird die Vollstreckbarerklärung vorfrageweise im Rechtsöffnungsverfahren verlangt, so ergeben sich Probleme aufgrund der fehlenden Kongruenz zwischen dem kontradiktorischen Rechtsöffnungsverfahren ng sind die Bestimmungen des LugÜ betreffend Vollstreckung nicht anwendbar. Das Verfahren richtet sich abschliessend nach Art. 84 SchKG. Bei der vorfrageweisen Überprüfung im Rechtsöffnungsverfahren kann
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Art. 197 Abs. 1, 382 Abs. 1 und 393 Abs. 1 lit. a StPO
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2). Es stellt sich daher die Frage, ob beim Beschuldigten, der die Zulässigkeit der in seinen Räumlichkeiten erfolgten Hausdurchsuchung bestreitet und die Siegelung der sichergestellten Unterlagen verlangt Beschwerdeverfahren gegen die Anordnung der Durchsuchung der sichergestellten Datenträger der vom Beschwerdeführer vorgebrachte Einwand an sich nicht hätte beurteilt werden sollen, sondern es Aufgabe des otokoll auf eine Siegelung der sichergestellten Gegenstände verzichtet, nachdem er von der Staatsanwältin auf dieses Recht aufmerksam gemacht worden war. Es stellt sich daher die Frage, ob die am folgenden
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Art. 81 Abs. 1 SchKG
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auseinandergesetzt sind.» (Ziff. 3.2). In Ziff. 5 der Scheidungsvereinbarung («Saldoklausel») erklärten sich die Parteien sodann «mit dem Vollzug dieser Vereinbarung ehe-, vorsorge- und güterrechtlich per saldo Güter tatsächlich nicht getrennt gehalten haben. Auch bei der Beendigung der Gütertrennung kann es sich daher als unumgänglich erweisen, dass die Ehegatten zur notwendigen Entflechtung ihrer Vermögen ihre der Ehe zusammenhänge, müssten deshalb die beiden Vermögen entflochten werden. Vermögenswerte, die sich im Besitz des andern Ehegatten befänden, seien zurückzunehmen und die gegenseitigen Schulden seien
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§ 6 EG KVG; § 7 EG KVG; Art. 2 Abs. 2 KVAG; aArt. 12 Abs. 2 KVG
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bei der X. Versicherung gegen krankheitsbedingten Erwerbsausfall versichert. Im Sommer 2014 unterzog sich A. nach eigenen Angaben in der Klinik Z. einer Operation, welche in eine postoperative Infektion mündete se gegenüber der Beklagten fortlaufend und unaufgefordert nachgewiesen habe. Die Beklagte weigere sich jedoch seit 1. August 2015, ihrer Leistungspflicht nachzukommen. Mit Klageantwort vom 16. Juni 2016 ) Die Beklagte bestreitet die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht. Uneinig sind sich die Parteien indessen in Bezug auf die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts, weshalb vorab