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Vertrags-, Gesellschaftsrecht und Covid-19-Kredit
Mitteln diese Darlehensrückzahlung erfolgen würde, da sich die wenigen Mittel, welche die Klägerin noch gehabt habe, und die Mittel aus dem COVID-19 Kredit sich vermischt hätten. Die Rückzahlung sei nicht zulässig tes haben auch zum Ziel, dass die Kreditnehmer den COVID-Kredit schnellstmöglich zurückzahlen, um sich von diesen Beschränkungen (Art. 2 Abs. 2 SBüG) auch wieder befreien zu können z.B. Aktionärsdarlehen hen zurückzahlen zu dürfen (E. 3.4).Aus dem Sachverhalt: 1. Bei der Klägerin handelt es sich um ein internationales Öl- und Gasexplorations- und -produktionsunternehmen mit Sitz in Zug. Der Beklagte
Art. 2 Abs. 2 lit. b und Abs. 3 COVID-19-SBüG
Mitteln diese Darlehensrückzahlung erfolgen würde, da sich die wenigen Mittel, welche die Klägerin noch gehabt habe, und die Mittel aus dem COVID-19 Kredit sich vermischt hätten. Die Rückzahlung sei nicht zulässig tes haben auch zum Ziel, dass die Kreditnehmer den COVID-Kredit schnellstmöglich zurückzahlen, um sich von diesen Beschränkungen (Art. 2 Abs. 2 SBüG) auch wieder befreien zu können z.B. Aktionärsdarlehen hen zurückzahlen zu dürfen (E. 3.4).Aus dem Sachverhalt: 1. Bei der Klägerin handelt es sich um ein internationales Öl- und Gasexplorations- und -produktionsunternehmen mit Sitz in Zug. Der Beklagte
Entwicklungslinien für die gemeindlichen Schulen
Entwicklungslinien für die gemeindlichen Schulen 2023 bis 2026 Im Kanton Zug teilen sich Kanton und Gemeinden die Verantwortung für die Schule. Strategische Entwicklungslinien dienen dem gemeinsamen Schulpräsidenten (SPKZ) gemeindeseitig arbeiten auf strategischer Ebene zusammen. Seit 2018 stützen sie sich für diese Zusammenarbeit auf strategische Entwicklungslinien für die Zuger Volksschulen. Der Bildungsrat ien wurde auch die Umsetzungstabelle nachgeführt. Diese dient der Umsetzung und verändert sich mit der Entwicklung.Strategische Hauptentwicklungslinien Bildungsrat und SPKZ haben fünf strategische Hau
Sexualität und Schule: Interview ohne Tabu
Schulkinder und Eltern. Es handelt sich jedoch um einen leichten Grundrechtseingriff. Dieser ist gerechtfertigt, weil der schulische Sexualkundeunterricht - soweit er sich an die im Lehrplan umschriebenen Gemeinschaft – Leben und Zusammenleben gestalten", sowie das Fach "Medien und Informatik: MI.1 und MI.2 sich in virtuellen Lebenswelten orientieren können, Medien(-beiträge) entschlüsseln und nutzen können" entwicklungsgerecht und auf den sexuellen Rechten beruhend. Die Aufklärungsbroschüre «Hey You» richtet sich an Jugendliche ab zwölf Jahren und ist aus meiner Perspektive absolut altersadäquat aufgebaut. In
Coaching hilft – auch unseren Lehrpersonen
hervorruft. Häufig befindet sich die Klientin bzw. der Klient zu Beginn in einer Art "Problemtrance", einem "Nebel der bisherigen Vorstellungen". Daher ist es wichtig, neue Sichtweisen unter Einbeziehung von en gewinnen, ihr Beziehungsverhalten zu sich selbst und anderen verändern sowie die Selbstregulations- und Problemlösefähigkeit (Coping) erhöhen. Es zeigt sich eine erhöhte Arbeitszufriedenheit und besseres bietet Lehrpersonen, Schulleitungen und Mitarbeitenden der schulergänzenden Betreuung die Möglichkeit, sich niederschwellig und auf eigene Initiative hin coachen zu lassen. Diese Beratungen werden durch die
Über 90% der Absolventinnen und Absolventen würden die PH Zug wieder wählen
enDie Studierenden fühlen sich mehrheitlich gut auf ihre anstehenden Berufsaufgaben vorbereitet. Im Bereich der Unterrichtstätigkeit ist der Anteil an Studierenden, die sich gut bis sehr gut vorbereitet Im Juni 2023 wurden sie zur Abschlussbefragung eingeladen. Von den befragten Absolvierenden würden sich 91 % wieder für ein Studium an der PH Zug entscheiden. Darüber hinaus brachte die Befragung weitere zur Stellensuche nach dem Studium. Ebenso wurden die Studierenden befragt, wie gut vorbereitet sie sich auf ihre Berufsaufgaben fühlen.Zum Befragungszeitpunkt im Juni 2023 hatten bereits die meisten Ab
Fürsorgerische Unterbringung
eingewiesen, wogegen er Beschwerde führte.  (…) Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug traf – soweit sich dies aufgrund der offensichtlich fehlenden Organisation und internen Dokumentation in der Klinik St  426 Abs. 3 und Art. 429 Abs. 3 ZGB). 2.2       Bei der fürsorgerischen Unterbringung handelt es sich um einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV) der betroffenen Person füh­ren, ihre Eigenverantwortung zu stärken und ihr ein menschenwürdiges Dasein zu ermög­li­chen. Lassen sich eine Störung oder ihre Auswirkungen beseitigen oder mindestens ab­schwä­chen, ist während der für
§ 27 Abs. 2 und 3 VRG
werden könnten. Vielmehr beschränkte sich der Einsatz der Vertreterinnen im vorliegenden Verfahren darauf, eine mittlerweile bekannte «Plädoyerkonserve» aufzuwärmen, ohne sich ernsthaft mit dem individuellen das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit Entscheid vom 13. Februar 2023 ab, da A., alias B., sich nicht als ukrainischer Staatsangehöriger auszuweisen vermochte, er entsprechende Dokumente auch nicht und des gewichtigen Interesses der Schweiz an einer geordneten und kontrollierten Ausreise erweist sich die bisherige Haft von knapp drei Monaten und deren beantragte Verlängerung um weitere zwei Monate
Ausländerrechtliche Administrativhaft
werden könnten. Vielmehr beschränkte sich der Einsatz der Vertreterinnen im vorliegenden Verfahren darauf, eine mittlerweile bekannte «Plädoyerkonserve» aufzuwärmen, ohne sich ernsthaft mit dem individuellen das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit Entscheid vom 13. Februar 2023 ab, da A., alias B., sich nicht als ukrainischer Staatsangehöriger auszuweisen vermochte, er entsprechende Dokumente auch nicht und des gewichtigen Interesses der Schweiz an einer geordneten und kontrollierten Ausreise erweist sich die bisherige Haft von knapp drei Monaten und deren beantragte Verlängerung um weitere zwei Monate
PH Zug forscht zur Integration. Um was geht es?
Entlastung und «Normalisierung» des Unterrichts. Die Lehrpersonen sollen sich wieder vermehrt ihrem Kerngeschäft widmen können, anstelle sich nur um «auffällige Kinder» kümmern zu müssen. Diese Stimmen sind im die beiden Studienleitenden, Prof. Dr. Stephan Huber und Dr. Isabella Lussi, u. a. gefragt, weshalb sich die Teilnahme für eine Lehrperson lohnen könnte: Integration ist in aller Munde. Welche Stimmen haben sollen, im Rahmen der Regelschule unterrichtet zu werden.  Die Diskussion zu diesem Thema bewegt sich zwischen der Verteidigung dieses Rechtsanspruchs und der realistischen Umsetzung dieses Ziels. Die

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