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Anpassung des Vertriebsanteils nach Artikel 38 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
Hintergrund dieser Überlegungen widersetzt sich der GDK-Vorstand der KLV-Anpassung zwar nicht, er ersucht das BAG jedoch um eine Überwachung der Auswirkungen. Sollte sich die Arzneimittelversorgung beispielsweise Versorgung der älteren und kranken Bevölkerungsteile eine Verschlechterung bedeuten. Zudem dürfte sich die Senkung des Vertriebsanteils auf die Lagerhaltung auswirken, insbesondere im Bereich der sehr
Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes
en Themenbereiche als besonders erwähnenswert: Die weltweiten Treibhausgasemissionen entwickeln sich derzeit auf einem Pfad, der zu einer globalen Erwärmung von drei bis vier Grad Celsius führt. Für scheint eine weitere substanzielle Reduktion zumindest fraglich. Zum anderen ist zu befürchten, dass sich die zur Erreichung des Reduktionsziels nötigen Reduktionen im Ausland hauptsächlich über die Kompensation ten nicht im gewünschten Umfang realisieren lassen, weil diese Staaten entsprechende Projekte für sich selbst beanspruchen werden. Wir sind jedoch – im Gegensatz zur BPUK und zur EnDK – der Ansicht, dass
Leute
Lebensqualität und guten Arbeitsbedingungen, was die Bevölkerung sehr schätzt. Die Bevölkerung hat sich in den letzten 40 Jahren im Kanton fast verdoppelt. Heute leben hier fast 110'000 Menschen. Bis zum waren schon zu Beginn des 19. Jahrhundert offen für einen intensiven Austausch mit Unternehmen, die sich im Kanton ansiedeln wollten – ausländische wie nationale. Dieser Geist der Toleranz und Offenheit t der Behörden ist für viele in- und ausländische Ansiedlungsinteressierte eines der Hauptmotive, sich in Zug niederzulassen. Über 120 Nationen sind vertreten.  Die allermeisten Zugerinnen und Zuger sind
Einstellung in der Anspruchsberechtigung (Einstelltage)
Versicherte Personen haben sich im Rahmen des ihnen Zumutbaren grundsätzlich so zu verhalten, dass sie nicht arbeitslos werden bzw. dass ihre Arbeitslosigkeit durch Antritt einer neuen Stelle möglichst ng auf Lohn- oder Entschädigungsansprüche gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber verzichtet haben; sich persönlich nicht genügend um zumutbare Arbeit bemüht haben; die Kontrollvorschriften oder die We erfüllen und wird auf die Höchstzahl der Taggelder angerechnet. Die Dauer der Einstellung bemisst sich nach dem Grad des Verschuldens. Bei leichtem Verschulden können bis zu 15 Einstelltage verfügt werden
Tiergesundheit
s Vorkehrungen getroffen, damit sich die Kühe wohlfühlen. Der offene Laufstall mit viel Licht und Luft entspricht den heutigen Bedürfnissen den Kühen. Kühe fühlen sich bei 5-10°C Aussentemperatur am wohlsten umgewälzt. Im Stall ist die optimale Temperatur zwischen 18-24°C.Wichtige äusserliche Faktoren damit sich die Tiere wohlfühlen sind: Viel Licht Viel frische Luft Tiefe Temperaturen Ausreichend gutes
Beschwerdeverfahren
kantonales Recht die Deliktsfähigkeit ausdrücklich vorsehe. Der Strafbefehl vom 27. November 2014 richte sich gegen die Beschwerdegegnerin als juristische Person. Im Strassenverkehrsrecht sei die Deliktsfähigkeit Rechtsöffnungstitel im Sinne von Art. 80 Abs. 2 SchKG dar. 3.3 Daran vermag nichts zu ändern, dass es sich bei der Beschwerdegegnerin um eine juristische Person handelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts 3, mit Hinweis). Verlangt wird somit eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Eine solche findet sich in Art. 6 Ordnungsbussengesetz (OBG), der am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Gemäss Abs. 1 dieser
Summarisches Verfahren
erweist sich das gewählte schriftliche Verfahren als unzulänglich. Vielmehr hat das Konkursamt in einem solchen Falle einen Steigerungstermin festzusetzen, an dem die Kaufinteressenten sich gegenseitig den bisherigen Interessenten Kontakt auf, um sie zur Erhöhung ihrer Gebote zu veranlassen, so stellt sich die Frage, ob bei Eingang eines solchen noch besseren Angebots, den Berechtigten erneut das Recht
Zur Datenbekanntgabe der Einwohnerkontrolle an private Pensionskassen und Verbandsausgleichskassen
verlangten Auskünfte nach § 8 Datenschutzgesetz (BGS 157.1) erteilen müsse oder ob die Anfragenden sich nicht vielmehr direkt an die versicherte Person wenden müssten.Aus den Erwägungen: 1. Bundesrechtliche hren von privaten Pensionskassen oder Verbandsausgleichskassen an die Einwohnerkontrollen richten sich nicht nach § 8 DSG, sondern nach den Amtshilfebestimmungen in den einschlägigen Spezialgesetzen des somit ein schriftlich begründetes Gesuch der Pensionskasse oder der Ausgleichskasse vorliegt und es sich um einen konkreten Einzelfall handelt. Die anfragende Institution muss in ihrem Gesuch insbesondere
Verwertungsverfahren
als solches versteigert (Art. 10 Abs. 4 VVAG). 1.3 Die Kompetenz der Aufsichtsbehörde beschränkt sich demnach auf die Bestimmung des Verwertungsmodus'. Zudem kann die Aufsichtsbehörde nur entweder die Nicht-Leistung) oder die Versteigerung des Anteils am Gemeinschaftsvermögen anordnen; dabei handelt es sich um einen freien Ermessensentscheid. Vor ihrem Entscheid gemäss Art. 10 Abs. 2 VVAG hat die Aufsic einem solchen Falle ist regelmässig die Liquidation der Gesamthandgemeinschaft anzuordnen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, so hat das Betreibungsamt die Vornahme der Teilung unter Mitwirkung der
Grundsätzliche Hinweise zum Einsatz von «Dashcams» durch Private
während der Fahrt automatisch und permanent das Geschehen im öffentlichen Raum aufgezeichnet, handelt es sich u.E. grundsätzlich um den Einsatz einer mobilen Videoüberwachungsanlage. Da Privatpersonen den öf während der Fahrt automatisch und permanent das Geschehen im öffentlichen Raum aufgezeichnet, handelt es sich u.E. grundsätzlich um den Einsatz einer mobilen Videoüberwachungsanlage. Privatpersonen dürfen den Die Verwertbarkeit von Beweismitteln – auch solcher, die unrechtmässig erhoben wurden – richtet sich nach den entsprechenden Verfahrensvorschriften (insbesondere Art. 141 der Schweizerischen Strafpr

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