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Bild Kantonsrätin Anna Bieri stellt sich vor.
Bild Gemeinderat Thomas Anderegg stellt sich vor.
Bild Esther Kamm bedankt sich bei Stephan Huber.
Elternarbeit — Interview mit dem Präsidenten von S&E Zug
Hier haben wir gute Lehrpersonen, hier spiegelt sich unsere Gesellschaft, hier kommen die Kinder mit verschiedensten Kulturen in Kontakt. Es gibt aber sicher auch gute Gründe, ein Kind in eine Privatschule dass man eine Richtung ablesen darf. Bei der notenfreien Beurteilung zeigte sich kein eindeutiger Trend. Dies hat aber sicher auch damit zu tun, dass den Eltern im 2011 die notenfreie Beurteilung auch noch stellt sich vor allem bei der Besetzung des Vorstandes. Zurzeit haben wir Glück, dass die meisten im bestehenden Vorstand noch Kinder im Schulalter haben. Über den Vorstand hinaus stellt sich die Frage
Ethik und Religion — Wie Gott zur Welt kommt
aufzusuchen um sich eintragen zu lassen. Maria ist hochschwanger und hat sich wohl auch mit dem Nötigsten für die Geburt eingedeckt. Die Stadt Bethlehem ist überlaufen, manche richten sich notdürftig ein Unweihnachtlich und provozierend beginnt die längste Weihnachtsgeschichte in der Bibel. Der Himmel öffnet sich über Schafen und Hirten. In der weihnachtlichen Stunde werden die Letzten zu Ersten. ... Unweihnachtlich Unweihnachtlich und provozierend beginnt die längste Weihnachtsgeschichte in der Bibel. Der Himmel öffnet sich über Schafen und Hirten. In der weihnachtlichen Stunde werden die Letzten zu Ersten. Eine kleine,
Schweigen ist Silber, Reden ist Gold.
Stimmung ist aufgeräumt, alle freuen sich auf die gemeinsame Tour. Peter bringt wie immer den Apéro mit und Klara etwas Salziges. Alle umarmen sich, man erzählt sich lauthals von bereits absolvierten Bergtouren gshilfen. Ein lautes Lachen schreckt mich hoch. Die Wandergruppe erzählt sich Anekdoten vom letzten Ausflug. Alle erinnern sich begeistert. Kaskaden von Wertschätzung und Herzlichkeit. Inmitten jener, Journal 3/14 des BSO (Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsentwicklung) widmete sich dem Thema „Mitarbeitergespräche" – ein Thema, das bei vielen Menschen, Mitarbeitenden wie ... Das
Art. 47 ff. StGB
wesentlich erleichtert wurde. Leicht strafmindernd wirkt sich sodann aus, dass sich die Parteien während des Berufungsverfahrens verglichen haben, wobei sich die Beschuldigte verpflichtete, eine finanzielle n handelte, ohne in einer Notlage gewesen zu sein. Das Motiv erweist sich daher als rein egoistisch. Die Täterkomponente wirkt sich bei der Strafzumessung neutral aus, zumal die Beschuldigte den Diebstahl objektive Tatverschulden nicht mehr leicht, verhielt sich doch die Beschuldigte gegenüber der Luzerner Polizei äusserst renitent und aggressiv. Umgekehrt wirkt sich verschuldensmindernd aus, dass wegen der starken
Strafrecht
wesentlich erleichtert wurde. Leicht strafmindernd wirkt sich sodann aus, dass sich die Parteien während des Berufungsverfahrens verglichen haben, wobei sich die Beschuldigte verpflichtete, eine finanzielle n handelte, ohne in einer Notlage gewesen zu sein. Das Motiv erweist sich daher als rein egoistisch. Die Täterkomponente wirkt sich bei der Strafzumessung neutral aus, zumal die Beschuldigte den Diebstahl objektive Tatverschulden nicht mehr leicht, verhielt sich doch die Beschuldigte gegenüber der Luzerner Polizei äusserst renitent und aggressiv. Umgekehrt wirkt sich verschuldensmindernd aus, dass wegen der starken
Verfahrensrecht
gegeben waren. Entscheidend ist aus der Sicht des Gerichts weiter, dass der Baudirektor an einem solchen Treffen nicht als Privatmann hätte teilnehmen und sich nicht einseitig hätte instrumentalisieren es nicht erforderlich, dass sie sich mit allen Parteistandpunkten einlässlich auseinandersetzt und jedes einzelne Vorbringen ausdrücklich widerlegt. Vielmehr kann sie sich auf die für den Entscheid wesentlichen werden können bzw. inskünftig gezogen werden könnte. Dies erweist sich jedenfalls als sachliches Argument, auch wenn das Gericht sich zu dessen Richtigkeit nur schon im Hinblick auf mögliche weitere R
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
nermassen an insgesamt 66.5 Tagen krank, wobei sich die krankheitsbedingten Abwesenheiten im Jahr 2011 auf sämtliche zwölf Monate verteilten und es sich um zahlreiche und oft nur kurze Abwesenheiten handelte könnten. Mit der Antwort vom 27. Dezember 2012 habe sich die Vorsteherin/der Vorsteher der Direktion B in dieser Sache so klar festgelegt, dass sie/er sich an der Entscheidfindung im Regierungsrat nicht mehr die Arbeitssuche aber Vorrang hat. In zeitlicher Hinsicht lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen machen. In der Lehre findet sich denn auch die allgemein gehaltene Formulierung, wonach die Abgeltung

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