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Revision CO2-Gesetz
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„für ein gesundes Klima“ gedacht. Diese Gesetzesrevision greift jedoch dem Verfahren vor, zu dem sich die Schweiz im Rahmen des sogenannten Kyoto-Protokolls verpflichtet hat. Darin heisst es, dass die zuständige eidgenössische Departement will nun vorweg Ziele der EU aufnehmen, ohne zu wissen, wie sich die anderen 148 Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls verhalten. Mit diesem Ansatz allerdings kommt
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Erneuerung der Polizeigesetzgebung des Bundes. Vorentwurf zum Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Polizeiaufgabengesetz, PolAG)
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des Bundes Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Unsere Stellungnahme stützt sich unter anderem auf das Ergebnis des verwaltungsinternen Mitberichtsverfahrens. Der Kanton Zug begrüsst , da die gegenwärtigen Rechtsgrundlagen unüber-sichtlich verteilt sind. Im Wesentlichen schliesst sich der Kanton Zug der Stellung-nahme der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und
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Sicherheitskontrollgesetz
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zwischen Bewilligungs- und Konzessionsbehörden und dem Sicherheitsorgan besteht, je nach Stellung des Sicherheitsorgans, die Möglichkeit, sich über die Sicherheitsbehörde hinwegzusetzen. In diesen Fällen SKG tritt, nicht nachvollziehbar. Wie das Verhältnis zwischen SKG und BSG ausgestaltet ist, lässt sich den Unterlagen nicht klar entnehmen. Zu hinterfragen ist auch die vorgeschlagene Differenzbereinigung für ein Sicherheitskontrollgesetz Stellung zu nehmen. Wir äussern uns wie folgt: Grundsätzlich stimmen wir der Vorlage zu. Die Sicherheit von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten, Sicherheitssystemen und Komponenten
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Gesundheitsbefragungen
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zu den Jahren 2010 und 2006 rückläufig. Auch bezüglich Ernährung und körperlicher Aktivität zeigen sich leichte Verbesserungen. Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf auf verschiedenen Ebenen. Das Amt Gesundheit hat seine Massnahmen bereits darauf ausgerichtet.88 Prozent der Zugerinnen und Zuger fühlen sich gesund oder gar sehr gesund. Dieses Ergebnis geht aus den Zahlen der Schweizerischen Gesundheitsbefragung
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Optimierung des Finanzausgleichs Bund-Kantone: Stellungnahme zu den Empfehlungen und zum Bericht der politischen Arbeitsgruppe der Kantone
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geehrte Frau Maissen
Mit Schreiben vom 18. April 2016 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 30. Mai 2016 zu den Empfehlungen und zum Bericht der politischen Arbeitsgruppe der Kantone der politischen Arbeitsgruppe mit drei ressourcenstarken und drei ressourcenschwachen Kantonen hat sich bewährt und soll im politischen Steuerungsorgan fortgeführt werden. Neben den Vertretungen der Ka
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Anpassung kantonaler Richtplan 18/1: Hauptkapitel Landschaft, Verkehr und Energie
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Verkehr handelt es sich unter anderem um die Streichung der Verlängerung General Guisan-Strasse und die Festsetzung des Autobahn-Halbanschlusses Rotkreuz Süd. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Erbrecht)
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Erbrecht mit der europäischen Erbrechtsverordnung teilweise harmonisiert, um sich widersprechende Entscheidungen zu verhindern. Sich widersprechende Entscheide sollen primär über eine bessere Koordination bei
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Teilrevision des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
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die Vernehmlassung zu geben. Das Finanzhaushaltgesetz wurde vor neun Jahren total revidiert und hat sich bewährt. Jetzt muss es in Teilbereichen den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Es geht dabei ungen, um die Einführung einer Schuldenbremse und um eine Anpassung der Abschreibungssätze. Da es sich um eine Teilrevision handelt, bleibt die Struktur des Gesetzes gleich. Um die Auslegung in der Praxis
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Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz – Sonderbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik (Art. 32a ArGV2)
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik, welche sich auf die Tätigkeiten Störungsbehebung und Wartungsarbeiten beschränken. Wichtig ist auch, dass nach Tätigkeiten bleiben bewilligungspflichtig.
Entgegen der Annahme im erläuternden Bericht, ergibt sich durch die Verordnungsänderung im Kanton Zug keine nennenswerte, administrative Entlastung.
Wir danken
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Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung
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Herren
Am 22. März 2017 hat Bundespräsidentin Doris Leuthard die Kantonsregierungen eingeladen, sich zur obgenannten Teilrevision Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Anträge samt Begründung.
Grundsätzliches:
Bei den obgenannten Verordnungsänderungen handelt es sich im Wesentlichen um den Nachvollzug der von der Bundesversammlung am 30. September 2016 bzw. am 14