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§ 10b und § 13 BeurkG
Möglichkeit des Urkundenvermerks gemäss § 13 Abs. 3 BeurkG machte er dabei keinen Gebrauch und sicherte sich auch nicht anderswie zur Frage der Urteilsfähigkeit der Urkundspartei ab. Damit verstiess der Regeste: – Die Urkundsperson ist verpflichtet, sich über die Handlungsfähigkeit einer Urkundspartei zu vergewissern, wenn sie diesbezüglich Zweifel hat. Beurkundet die Urkundsperson das Geschäft gleichwohl hen und Unklarheiten hinzuwirken (§ 10 Abs. 3 BeurkG). 2.2 Gemäss § 13 Abs. 1 Satz 1 BeurkG hat sich die Urkundsperson über die Identität und Handlungsfähigkeit der vor ihr erscheinenden Personen zu
Update Bildungspolitik – Juni, Juli, August 2021
Gute Aufnahme; ALG/CVP haben Fragen gestellt (Zusammenarbeit, COPE, Sicherung Firstlevel-Support), die anderen Fraktionen haben sich gar nicht geäussert. Trakt. 5.3 / DBKS-AMH-AGS: Ersatzwahl in die ausfielen (Lager, Reisen, Vorführungen etc.) bedauern alle. An die Maskenpflicht habe man sich gewöhnt, sehne sich jedoch nach deren Aufhebung. Die Reihentests waren kein Problem und gaben ihnen Sicherheit Effizienz des digitalbasierten Lernens kann nur von Fall zu Fall geprüft werden. Die Aussage, dass sich digital besser lernt, kann nicht gemacht werden. Es gibt Hinweise auf leicht positive Effekte bei
Psyche: Wie geht es der Zuger Jugend?
auch von der Familie kommt oder sich von den Jugendlichen selbst auferlegt wird) einen erheblichen Teil dazu beitragen. Auch die sozialen Medien, mit ständigen Sichtbarkeit von durch und durch optimierten ie zu meiner Umdichtung? Ihre Umdichtung deckt sich leider vielfach mit der Beobachtung, die wir im Arbeitsalltag machen. Bedauerlicherweise hat sich die psychische Gesundheit der Jugendlichen in der Stephan Schleiss das Bild der Bubble oder Blase aufgenommen. Psychische Probleme könnten sich verstärken, wo sich die Welt nur noch um diese dreht. Wie beurteilen Sie als Experte den Gang zwischen der
Die Zuger Fachgruppen werden weiterentwickelt
ganzheitliche Sichtweise über alle Schulfächer und Zyklen hinweg erforderlich ist. Ein sinnvoller Aufbau beginnt bei der Zusammensetzung und den Zeitgefässen des Koordinationsteams und erstreckt sich bis zu den Arbeiten sowie Fragen der Praxis in ihrem Fachbereich bearbeiten sollten. Die Zusammenarbeit hat sich gemäss den Vorgaben im Konzept etabliert. Damit wurde der Bildungsratsbeschluss vom 14. Dezember 2011 Austausch» 1  als Kommissionen aufgeführt. Sie repräsentieren ihr Fach oder ihre Fachbereiche und setzen sich aus besonders interessierten Lehrpersonen des entsprechenden Fachgebietes, die zur Mitarbeit in Gremien
Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
in den Briefkasten der Sozialen Dienste Asyl zur Weiterleitung an die Kasse eingeworfen. Sie habe sich um alle Unterlagen bemüht und sie sofort, einen Tag nach Fristablauf, eingereicht. C.         In Termin erschienen sei und somit die Kontoauszüge nicht mitgebracht habe. Ausserdem erkundigte sie sich nach der Möglichkeit der Nachreichung im Laufe der Woche. In der Folge lehnte die Arbeitslosenkasse erlaubt, die Höhe der Mutterschaftsbeiträge zu berechnen. Bei den Mutterschaftsbeiträgen handelt es sich um Bedarfsleistungen, die nur erbracht werden dürfen, wenn gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen
Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns
eine ausreichende Bestellung von Sicherheiten sowie eine marktkonforme Verzinsung und Amortisation. Zudem müssen ernsthafte Inkasso- oder Sicherungsbemühungen bei sich abzeichnender Verschlechterung der Grundlagen für die Bildung von Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen finden sich zunächst einmal in den Rechnungslegungsvorschriften des 957 ff. des Obligationenrechts (OR), namentlich berücksichtigt, soweit sie geschäftsmässig begründet sind. Aufbauend auf die gesetzlichen Grundlagen haben sich in der Praxis Pauschalen entwickelt, welche usanzmässig, jedoch nicht in allen Kantonen einheitlich
Ça marche? 7 Fragen an Sylvia Nadig
succès! In der Rubrik «7 Fragen an» stellen sich Menschen rund um die Zuger Schulen den Fragen von www.schulinfozug.ch. Einige Fragen drehen sich um die individuellen Aufgaben, einige Fragen sind [SN1] www.sprachaustausch.phzg.ch finden sich konkrete Beispiele sowie die dafür aufbereiteten Unterlagen der Lehrpersonen. Vor wenigen Tagen trafen sich beispielsweise eine 5. Klasse aus Oberägeri Über diesen Erfolg wurde rege berichtet. Als tendenziell englischsprachig geprägter Kanton profiliert sich Zug damit schweizweit als Pionier bei der Förderung der Landessprachen. Die Schlagzeile «Zug gibt
Art. 26 BV – Verletzung der Eigentumsgarantie durch Erlass einer Rückbauverfügung ohne vorgängige Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens
und rund zur Hälfte im Baulinienraum liegt. Auf dem südöstlichen Vorplatz der Liegenschaft befindet sich eine Sitzbankgarnitur, welche von einer Holzkonstruktion (Pergola) überdacht wird. Ebenfalls auf dem Fliesen ausgelegter Trog. Eine vergleichbare, mit Granitplatten eingefasste Konstruktion befindet sich im Eingangsbereich auf der Nordwestseite von GS xx. B. Im Juli 2021 wurde die Baubehörde B. darüber Baugesuche und Sondernutzungspläne in denjenigen Gemeinden, welche ihre Bauvorschriften noch nicht an die sich an der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) orientierenden
Verfahrensrecht
in den Briefkasten der Sozialen Dienste Asyl zur Weiterleitung an die Kasse eingeworfen. Sie habe sich um alle Unterlagen bemüht und sie sofort, einen Tag nach Fristablauf, eingereicht. C.         In Termin erschienen sei und somit die Kontoauszüge nicht mitgebracht habe. Ausserdem erkundigte sie sich nach der Möglichkeit der Nachreichung im Laufe der Woche. In der Folge lehnte die Arbeitslosenkasse erlaubt, die Höhe der Mutterschaftsbeiträge zu berechnen. Bei den Mutterschaftsbeiträgen handelt es sich um Bedarfsleistungen, die nur erbracht werden dürfen, wenn gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen
Ein Streifzug durch die Zuger Volksschulen
halten die Talente wach, sehen ihren Unterricht aus den Augen der Kinder und Jugendlichen, stimmen sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen über die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler ab. Und fördern führen, bedeutet immer handeln in Unsicherheit. Dilemma-Management quasi. Abschätzung von Folgen, die sich vielfach erst im Nachhinein erkennen lassen. Wie zum Beispiel beim Fördern und Beurteilen auf der pädagogische Alltag. Und der Respekt von Lehrpersonen und Schulleitungen für demokratische Prozesse. Sich mit Energie zu involvieren, argumentativ um die Sache zu streiten, dann aber getroffene Entscheide

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