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Mikroverunreinigungen
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mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgebaut werden muss. Gemäss der kantonalen Abwasserplanung soll die ARA Tal jedoch mittel- und langfristig nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben und Massnahmen gegen Mikroverunreinigungen beschlossen. Rund 100 grössere Abwasserreinigungsanlagen (ARA) sollen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgerüstet werden, welche mindestens 80% der Mikroverunr
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Versickerung von Regenwasser
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der Kombination verschiedener Techniken und Anlagen.
Grundsätze der Versickerung Das Regenwasser soll möglichst am Ort seines Anfalls über grosse Flächen und in kleinen Mengen abgeführt werden. Optimal
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Gesellschaftsrecht
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schaffen. Die Erfüllung der Meldepflicht verfolgt mithin keinen Selbstzweck. Vor diesem Hintergrund soll nach gewissen Vertretern in der Lehre eine Ausnahme von der Meldepflicht namentlich dann bestehen [Hrsg.], Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, 3. A. 2016, Art. 697i OR N 2). Mit den Massnahmen sollten die für die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden rechtzeitig Widerspruch zu ihrem früherem Verhalten steht.
6.2.1 Mit den neu eingeführten GAFI-Bestimmungen sollten die für die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden rechtzeitig
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Art. 697i und Art. 697j i.V.m. Art. 697m OR; Art. 706b OR
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schaffen. Die Erfüllung der Meldepflicht verfolgt mithin keinen Selbstzweck. Vor diesem Hintergrund soll nach gewissen Vertretern in der Lehre eine Ausnahme von der Meldepflicht namentlich dann bestehen [Hrsg.], Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, 3. A. 2016, Art. 697i OR N 2). Mit den Massnahmen sollten die für die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden rechtzeitig Widerspruch zu ihrem früherem Verhalten steht.
6.2.1 Mit den neu eingeführten GAFI-Bestimmungen sollten die für die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden rechtzeitig
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Anwaltsrecht
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Urkundsperson nicht ohne weiteres beeinträchtigen können. Sie haben primär Strafcharakter; mit ihnen soll der Disziplinarverstoss gesühnt und der Fehlbare spezialpräventiv von der Wiederholung ähnlicher urteilsfähig sei, und er gehe davon aus, dass der Hausarzt seine Auffassung teile. Er denke, man sollte miteinander sprechen, «wie wir die Situation klären» (act. 4/3).
7. Noch vor der Rückmeldung von
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Rechtspflege
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Urkundsperson nicht ohne weiteres beeinträchtigen können. Sie haben primär Strafcharakter; mit ihnen soll der Disziplinarverstoss gesühnt und der Fehlbare spezialpräventiv von der Wiederholung ähnlicher urteilsfähig sei, und er gehe davon aus, dass der Hausarzt seine Auffassung teile. Er denke, man sollte miteinander sprechen, «wie wir die Situation klären» (act. 4/3).
7. Noch vor der Rückmeldung von
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Generationen im Klassenzimmer
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Seniorinnen und Senioren, die sich bereit erklären, die Kinder im Unterricht zu unterstützen. Dabei soll das Wissen der Seniorinnen und Senioren in verschiedenen Themenbereichen wie Lesen, Rechnen oder
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§ 10b und § 13 BeurkG
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Urkundsperson nicht ohne weiteres beeinträchtigen können. Sie haben primär Strafcharakter; mit ihnen soll der Disziplinarverstoss gesühnt und der Fehlbare spezialpräventiv von der Wiederholung ähnlicher urteilsfähig sei, und er gehe davon aus, dass der Hausarzt seine Auffassung teile. Er denke, man sollte miteinander sprechen, «wie wir die Situation klären» (act. 4/3).
7. Noch vor der Rückmeldung von
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Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss
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von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Die Ausnahme von den Höchstzahlen soll etwa für Fachkräfte aus den MINT-Bereichen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) sollen – in Umsetzung der Motion Dobler 17.3067 «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» – die an einer Schweizer
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Mitspracheorgane
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Die PH Zug legt grossen Wert auf die Mitsprache ihrer Studierenden und Mitarbeitenden. Im Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug ist festgehalten, dass die Mitsprache der Studierenden durch die