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Überführung Bebauungspläne
Überführung Bebauungspläne Die Bebauungspläne der Gemeinde Risch, welche nach altem Recht (vor PBG-Revision) bestehen, müssen im Rahmen der Ortsplanungsrevision an das neue Recht überführt werden. Di
Update Bildungspolitik – März 2026
ennungsreglement) bzw. dem Abschluss der Sanierung an der KSZ ein KZG eingeführt wird. In Zukunft soll es an den drei Standorten Zug, Menzingen und Rotkreuz je ein Langzeitgymnasium (LZG) und ein KZG geben zu wenig auf die Bedürfnisse der Schulen und Lehrpersonen ausgerichtet. Da sie auf Moodle basiert, sollte die Anpassung mit wenig Aufwand möglich sein, sofern die Schulen dafür Zugang erhalten. In Abklärung
Baugesuche
Informationen für private Bauherren und Unternehmen zu eigenen Bauprojekten in der Gemeinde Steinhausen. Wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder anders nutzen will, bedarf einer Bewilligung der
Spielgruppen
Risch. In der Spielgruppe Kaleido steht das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen im Zentrum. Sie soll ein Begegnungsort für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, aus verschiedenen Kulturen oder aus stark
1651.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Die Durchführung des Vorkindergartens soll an Ta- gesheime oder an Spielgruppen delegiert werden. Auf Grund der Forderung nach Förderung von Sprachkenntnissen soll es sich beim Vorkindergarten um eine wurde. Die Sprachförderung soll als elementa- rer Bestandteil der Integrationsförderung gesetzlich verankert werden. Im Rahmen dieses zu erarbeitenden Integrationsgesetzes soll geprüft werden, ob die Gemeinden igkeiten im Vorkindergar- tenalter ist nicht gerechtfertigt. Mit dem geplanten Integrationsgesetz soll geprüft wer- den, ob im Kanton Zug ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot zur frühen S
2313.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
erfüllen. Weiter wird die Umfahrung Unterägeri zu einem Zwischenergebnis zurückgestuft. Und schliesslich soll der Kantons- rat entscheiden, wann welche Kantonsstrassen an Bund und Gemeinden abzutreten sind. deshalb alle denkbaren Varianten neu als Zwischener- gebnis aufgenommen. Bis spätestens ins Jahr 2018 soll mit den Betroffenen die Bestvariante evaluiert und dem Kantonsrat zur Festsetzung vorgelegt werden ler einer speziellen Bestimmung unterworfen. Dieser Richtplantext hat sich nicht bewährt. Deshalb soll sie gestrichen werden. Damit kann für folgende Gebäudegruppen "Schwand", "Deubühl", "Vorder-Stadelmatt"
1140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Anzahl Personalstellen bestimmen, sollen sie vom Kantonsratsbeschluss betref- fend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2001-2004 ausgenommen wer- den. Es soll ihnen zudem ermöglicht werden, z mit einer Auswertung der Erfahrungen im letzten Jahr abgeschlossen. Mit den Grundsätzen gemäss WOV soll die mittel- und langfristige Planung gestärkt werden. Der Kantonsrat verabschiedet die wesentlichen rtung der Direktionen und der nachgeordneten Verwal- tungseinheiten gestärkt. Staatliches Handeln soll sich dadurch vermehrt an wirt- schaftlichen Grundsätzen orientieren können. Hiermit beantragen wir
1175.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
der Tierbestandser- weiterung (§ 66 GewG) sollen neu auf das Einzugsgebiet des Zugersees, also ohne Einbezug des Ägerisees, beschränkt werden. In diesem Umfang soll den Anliegen des Motionärs Rechnung getragen Anpassung des Geltungs- bereiches der Düngeverbotsstreifen. Sie sollen ebenfalls nur noch im Einzugsgebiet des Zugersees Anwendung finden. Zudem soll aufgrund neuer Erkenntnisse die Düngeabstandsregelung bei Die Raufutterverwertung via Milchviehhaltung und Nachzucht soll inskünftig die vor- herrschende Produktionsform im Kanton Zug sein. Sie soll nicht behindert werden. Aus ökologischen Gründen sind zudem
1140.3a - Beilage
Die Projektumsetzung wird auf das Budget 2005 wirksam. � Die Pilotphase soll maximal drei Jahre dauern, während dieser Phase sollen Erfahrungen gemacht und Erkenntnisse gewonnen werden, welche eine absc Handeln soll in Zukunft vor allem über die anzustrebenden Ziele und die zu erbringenden Leistungen, resp. deren Wirkungen gesteuert werden. � Die mittel- und langfristige Optimierung der Verwaltung soll durch in der Kantonalen Verwaltung verbessert. � Das Projekt soll nicht sofort flächendeckend für die gesamte Verwaltung eingeführt werden, sondern es soll mit einem zeitlich befristeten Pilotprojekt gestartet
1172.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ändern. Die Dienstleistungen zu Gunsten der Kantone sollen in einem Basisleistungsauftrag festgelegt werden. Soweit dieser nicht beeinträchtigt wird, soll die Umweltagentur sowohl einzelnen Vereinbarungskantonen Vereinbarung dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Die bisherige Rechtsform der einfachen Gesell- schaft soll durch eine Aktiengesellschaft nach Artikel 762 OR abgelöst werden. 2. Ausgangslage Nach Artikel 27 le Unternehmung geeignet ist und im öffentlichen Inte- resse liegt, ist offensichtlich. Der Staat soll seine Aufgaben möglichst effizient und effektiv erfüllen, ohne dabei die Privatwirtschaft unnötig

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