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T2B
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Die Teemischungen sind mit verschiedenen Früchten verfeinert und sollen die Geschmäcker möglichst vieler Kunden treffen. Eine der Sorten soll aufputschend sein und zeigen, dass es auch Alternativen zum m ule WMS Zug Der Name «Tea To Be» ist eine kürzere Version unseres Slogans («Your tea to be!») und soll eine Aufforderung sein, den Tee zu kaufen. Die Abkürzung «T2B» klingt auf Englisch ausgesprochen wie morgentlichen Kaffee gibt, daher der Name «Power Up». Die Sorte «Berry Good» soll für ein geschmacklich, fruchtiges Erlebnis sorgen. Zudem sind die Teemischungen zusammen mit unserem Tee-Ei gut als kleines
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Update Bildungspolitik – Mai bis Mitte Juni 2023
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Ergänzung des heutigen Übertrittsverfahren ans Langzeitgymnasium mit einem Prüfungselement. Die Prüfung soll nicht zur Einführung einer Quote dienen. Sie orientiert sich am Kompetenzenraster des Lehrplan 21 (geeichter Vergleichswert) ab. Das Ineinandergreifen muss mit dem Konzept beantragt werden. Das Konzept soll zudem einen Grenzbereich und ein Verfahren für Schülerinnen und Schüler vorsehen, welche die Prüfung Lehrer, liebt seinen Beruf – und schlägt Alarm. Red.: ist ein Aargauer Blickwinkel. Im Kanton Zug soll es bspw. mit der Revision SchulG obligatorische Gefässe mit Fokus Problemverhalten geben, wo Kinder
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Keine analoge Anwendung von Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR auf den Subordinationsfranchisingvertrag
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hädigung etwas anderes gelten und das Subordinationsfranchising dem Agenturvertrag ähnlicher sein soll als dem Arbeitsvertrag, wie einige Autoren meinen, ist nicht einzusehen. Zur Begründung wird das Argument zwar Anspruch auf ein angemessenes besonderes Entgelt für das Konkurrenzverbot haben solle. Dieses sollte aber entgegen dem Vorschlag des Bundesrats keine Gültigkeitsvoraussetzung für das Konkurrenzverbot
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Vertragsrecht
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hädigung etwas anderes gelten und das Subordinationsfranchising dem Agenturvertrag ähnlicher sein soll als dem Arbeitsvertrag, wie einige Autoren meinen, ist nicht einzusehen. Zur Begründung wird das Argument zwar Anspruch auf ein angemessenes besonderes Entgelt für das Konkurrenzverbot haben solle. Dieses sollte aber entgegen dem Vorschlag des Bundesrats keine Gültigkeitsvoraussetzung für das Konkurrenzverbot
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Steuerrecht
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Beschwerdegegnerin jedoch verneint wird. Dennoch soll an dieser Stelle auch auf diesen Punkt eingegangen werden.
Nach den Vorbringen der Beschwerdegegnerin soll dem StHG im Bereich der Amtshilfe deshalb die ebot von Art. 190 BV unterliege. Den mit dem StHG übereinstimmenden kantonalen Steuerrechtsnormen soll diesbezüglich die Bedeutung eines blossen Umsetzungsaktes zukommen (BGer 2C_599/2012 vom 16. August mitteilen, damit dieser die Veranlagung prüfen und allenfalls anfechten könne. Mit anderen Worten sollten Daten von Drittpersonen an Steuerpflichtige (und damit nicht nur an Behörden, sondern auch an andere
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Steuerrechtliche Amtshilfe (Herausgabe von Gebäudeversicherungswerten von Drittparteien an die Steuerbehörde)
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Beschwerdegegnerin jedoch verneint wird. Dennoch soll an dieser Stelle auch auf diesen Punkt eingegangen werden.
Nach den Vorbringen der Beschwerdegegnerin soll dem StHG im Bereich der Amtshilfe deshalb die ebot von Art. 190 BV unterliege. Den mit dem StHG übereinstimmenden kantonalen Steuerrechtsnormen soll diesbezüglich die Bedeutung eines blossen Umsetzungsaktes zukommen (BGer 2C_599/2012 vom 16. August mitteilen, damit dieser die Veranlagung prüfen und allenfalls anfechten könne. Mit anderen Worten sollten Daten von Drittpersonen an Steuerpflichtige (und damit nicht nur an Behörden, sondern auch an andere
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Schweizermeister im Debattieren
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Politik, Gesellschaft und Wirtschaft:
Sekundarstufe I: • Sollen Grossstädte in der Schweiz frei von motorisiertem Individualverkehr (MIV) werden? • Soll es für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr en? • Sollen Schülerinnen und Schüler auf Sekundarstufe II, mit Ausnahme von Berufsschulen, eine monatliche finanzielle Entschädigung vom Staat erhalten? (Finalthema)
Sekundarstufe II: • Soll bei Gr freie Arztwahl in der Schweiz verboten werden? • Sollen sämtliche öffentliche Schweizer Schulen zu Krisenzeiten in einem Metaverse stattfinden? • Soll die Schweiz zur Wahrung ihrer Neutralität keine e
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Kein Zürcher Weg in Zug: Mit Vornote, Empfehlung und Prüfung ans Langzeitgymnasium
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bei allen Übertritten ans Gymnasium, die Empfehlung der Lehrperson wird nicht berücksichtigt. In Zug soll es nur fürs Langzeitgymnasium ein Prüfungselement geben und die Empfehlung der Lehrperson zählt. In zwischen vergleichbaren Gemeinden wie etwa Zug und Baar.
Mit der Ergänzung um ein Prüfungselement soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft leistungsstarke Schülerinnen und Schüler den Weg über Vornoten und Empfehlung neu ein Aussenblick dazu. Ebenfalls ist keine fixe Quote vorgesehen. Stattdessen soll das Prüfungselement als Leistungshürde ausgestaltet werden, die von einer angehenden Kantischülerin
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Führung: (Eine) Sicht der PH Zug
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der Schülerinnen und Schüler, dass die Lehrperson «streng, aber gerecht» sein soll.
Glück ist, so soll es Seneca gesagt haben, wenn Vorbereitung auf Gelegenheit trifft. Gelegenheit zum Führen gibt’s in entsprechende Haltungen auf und bearbeiten sie konkrete Fallbeispiele und Anwendungssituationen. Das Modul soll sie letztlich dabei unterstützen, einen eigenen Führungsstil zu entwickeln und ihr Führungshandeln
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Berichterstattung Aufgaben- und Ablaufoptimierung 2019-2022
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der Hauswarte führt zu Fokussierung und Stärkung der Kernkompetenzen. Das gesamte Hausdienst-Team soll künftig durch eine Leitungsperson geführt werden. Die Unterhaltsreinigung wird im Wesentlichen durch für die umfassende Schulung im Bereich des Dokumentenmanagementsystems (CMI) eingesetzt. In Zukunft soll die Plattform für weitere Bereiche eingesetzt werden. Optimierter Kreditorenprozess (OKP) Das Projekt Mitarbeitenden einzeln zugeordnet werden. Die Umsetzung dieser Massnahme ist noch nicht gestartet, soll jedoch bis im Jahr 2024 erfolgen. Einführung Ticketing-System In der letzten Legislatur hat die Gemeinde