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Art. 261 ZPO und Art. 229 ZPO
vorzu-nehmen und der Hauptsacheanspruch ist einer ersten Beurteilung zu unterziehen. Die Rechtsanwendung soll dabei möglichst mit voller Kognition stattfinden, denn das Gericht hat auch im vorsorglichen Mass
Steuerrecht
darin vereinbarte Kaufpreis nach dem Willen der Parteien nur den Landwert der Liegenschaft abgelten sollte oder nicht. Der Vertrag hält in Ziffer II./2. Folgendes fest: «Die Liegenschaft ist inmitten Y gelegen Ausserdem nehme alleine die Kommission die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer vor (VG-Act. 12, S. 5). Sollte die Rekursgegnerin damit sagen wollen, dass die Bestätigung von einer dafür nicht zuständigen Person und wird sich in diesem Fall aufgrund des klaren Verfahrensausgangs auch nicht dazu äussern müssen. Sollte dies jedoch eines Tages der Fall sein, dürfte dabei die Zürcher Praxis einen wichtigen Anhaltspunkt
§ 24 Abs. 1 PG
igung ist eine Zuwendung aus Billigkeitsgründen: Langverdienten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll unter anderem im Fall der Kündigung durch den Kanton eine Anerkennung in finanzieller Form für die
Familienrecht
Steck, Basler Kommentar, 2. A. 2013, Art. 296 ZPO N 17). 4.2 Gemäss den vorstehenden Erwägungen sollten die Besuchskontakte bei Kleinkindern aufgrund deren Zeitgefühls in kürzeren Abständen erfolgen. Dem ZGB N 9). Vor dem Hintergrund, dass in der Literatur die Auffassung vertreten wird, die Besuche sollten bei Kleinkindern nicht mehr als zwei Wochen auseinanderliegen (Büchler/Wirz, a.a.O., Art. 273 ZGB einzelnen Übernachtungen beim Gesuchsgegner zu gewöhnen (Vi act. 24 E. 4.5). Wie bereits erwähnt, sollten Kleinkinder nicht zu lange von der Hauptbezugsperson getrennt werden (E. 4.1 hiervor). Gemeinsame
Art. 684 und 688 ZGB sowie § 111a Abs. 1 EG ZGB
Regeste: – Nachbarrecht, hochstämmiger Baum Zur Frage, ob ein Baum als hochstämmiger Baum im Sinne von § 111a Abs. 1 EG ZGB gilt, kann auf die Pflanzenlisten in der Publikation «Bäume und Sträu
Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision
mehr angefochten werden, dürfen aber auch von der Steuerverwaltung nicht mehr abgeändert werden. Soll die formelle Rechtskraft einer Veranlagungsverfügung oder eines Entscheids zugunsten der steuerpflichtigen Nach Zweck und Ausgestaltung bildet die Revision das Gegenstück zur Nachsteuer. Mit der Revision soll eine Überbesteuerung, mit der Nachsteuer als ihrem Gegenstück eine Unterbesteuerung korrigiert werden
Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen
müssen unwiderruflich dem steuerbefreiten Zweck gewidmet sein. Ein Rückfall an die Stifter/Gründer soll für immer ausgeschlossen sein. Bei Auflösung der steuerbefreiten juristischen Person muss das Vermögen sind, können weder von natürlichen noch juristischen Personen steuerlich abgezogen werden. Damit soll eine steuerliche Gleichstellung mit den Glaubensangehörigen der offiziellen Landeskirchen sichergestellt
Begriff und Allgemeines
mehr angefochten werden, dürfen aber auch von der Steuerverwaltung nicht mehr abgeändert werden. Soll die formelle Rechtskraft einer Veranlagungsverfügung oder eines Entscheids zugunsten der steuerpflichtigen Nach Zweck und Ausgestaltung bildet die Revision das Gegenstück zur Nachsteuer. Mit der Revision soll eine Überbesteuerung, mit der Nachsteuer als ihrem Gegenstück eine Unterbesteuerung korrigiert werden
FAQ Betriebshygiene
(das sind z. B. alle ohne oder mit nur wenig Alkohol).Hygienemasken Soll ich eine Hygienemaske tragen? Nein, gesunde Personen sollen in der Öffentlichkeit sowie am Arbeitsplatz keine Hygienemasken tragen Dritte verkauft oder weitergegeben werden. Ich gehöre zu den besonders gefährdeten Personen . Wann soll ich eine FFP2-Schutzmaske am Arbeitsplatz tragen? Benutzen Sie die FFP2-Schutzmaske auf dem Arbeitsweg einmal.Besonders gefährdete Personen sollten nach wie vor zuhause bleiben Personen über 65 Jahre sowie Angehörige der Gruppe der besonders gefährdeten Personen sollten nach wie vor so häufig wie möglich
Änderung des Zivilgesetzbuches (Adoption)
(Änderungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage sind kursiv hervorgehoben) 1   Art. 265 Abs. 4 VE-ZGB soll neu lauten: Ist das Kind bevormundet oder steht es unter Beistandschaft, so kann, auch wenn es Altersjahr vollendet, so kann sein Name nur geändert werden, wenn es zustimmt. 4.  Art. 268f VE-ZGB soll folgendermassen ergänzt werden: Die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern können vereinbaren,

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