-
MM_Strategische Eckwerte Berufsbildung
-
Presseartikel über die Strategischen Eckwerte der Berufsbildung im Kanton Zug mit dem Titel: In Zug sollen möglichst viele Lernende die Berufsmaturität abschliessen.
-
Geltendmachung des Anspruchs
-
Der Arbeitgeber macht seinen Anspruch nach Ablauf jeder Abrechnungsperiode geltend (Zahltagssystem des Betriebes). Mindestausfall von 10 % von der normalerweise zu leistenden Sollarbeitszeit. Spätest
-
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
-
Bei ungerechtfertigter fristloser Auflösung durch den Arbeitnehmer ist nebst dem Lohn für die Zeit der ordentlichen Kündigungsfrist ebenfalls Schadenersatz zu leisten. Ein Anwendungsfall für eine ger
-
Einspracheverfahren
-
für Wirtschaft und Arbeit diese Entscheidung in Form einer (schriftlichen) Verfügung mitzuteilen. Sollten Sie der Meinung sein, dass beim Erlass der Verfügung wichtige Beweismittel oder Tatsachen nicht bekannt
-
Mutterschaft
-
Höchstansatz entnehmen Sie bitte den Infos zur Mutterschaftsentschädigung der AHV-Ausgleichskasse . Sollte das Taggeld der Arbeitslosenversicherung höher sein, als die Mutterschaftsentschädigung, erhalten
-
Vor der Kündigung
-
Sollten Sie die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Erwägung ziehen und noch keine Anstellung zugesichert haben, kann es von Vorteil sein, wenn Sie sich bei der Arbeitslosenkasse (Tel. 041 728 37 40)
-
Antrag auf Arbeitslosen-Entschädigung
-
Zur Geltendmachung der Arbeitslosenentschädigung bei der Arbeitslosenkasse, die Sie frei wählen können, ist das Formular "Antrag auf Arbeitslosenentschädigung" einzureichen, welches Sie anlässlich de
-
Krankheit
-
der Abschluss einer Taggeldversicherung mit Leistungsbeginn ab dem 31. Tag. Kollektivversicherte sollten abklären, ob die bisherige Versicherung als Einzelmitglied weitergeführt werden kann.AVIG: Bundesgesetz
-
Versicherung, Steuern
-
Taggelder der Arbeitslosenhilfe sind weder steuer- noch AHV-pflichtig. Auch als stellenlose Person sollten Sie Ihre Beitragspflicht an die AHV erfüllen. Solange Sie Taggelder der Arbeitslosenversicherung
-
2. Gesuch
-
ndes Gesuch an die Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht des Kantons Zug zu richten. Dieses sollte die Parteien bezeichnen, das Rechtsbegehren sowie eine Begründung enthalten und vierfach (auch die