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Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (gewerbsmässige Gläubigervertretung)
geehrter Herr Rüetschi Mit Schreiben vom 19. September 2013 hat uns das EJPD zur Einreichung einer Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (gewerbsmässige Gläubigervertretung)
Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz)
Kantonsregierungen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens ein, in titelerwähnter Angelegenheit Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir dieser Aufforderung nach. Details siehe Downloads.
Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Umsetzung von Art. 123c BV)
genannter Angelegenheit um unsere Stellungnahme bis zum 3. September 2015. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr. Details siehe Downloads
Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend Übernahme der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
betreffend die Übernahme der Rückführungsrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Unsere Vernehmlassung stützt sich auf ein v
Teilrevision des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz) vom 1. September 1994 (BGS 154.21)
Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind eingeladen, bis am Freitag, 10. Juni 2016 zur Teilrevision Stellung zu nehmen. Finanzdirektion Direktionssekretariat   Kontakt Finanzdirektion des Kantons
Parlamentarische Initiative 13.413 «Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen (Littering)»
rischen Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) Stellung zu nehmen. Details und Anträge siehe Downloads.
Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
etariat für Wirtschaft (SECO) die Kantonsregierungen im obengenannten Anhörungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Bereits am 30. Juni 2015 hat sich der Zuger Regierungsrat ablehnend zur Verordnung Der Regierungsrat sieht keine Veranlassung, von dieser grundsätzlichen Haltung abzuweichen. Wir stellen folgenden Hauptantrag: Auf Steuererleichterungen bzw. temporäre Steuerbefreiungen auf Bundesebene
Revision des Zivildienstgesetzes
Forschung WBF ersucht, bis zum 13. Dezember 2013 Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr. I.   Allgemeine Bemerkungen
Beilage: Raster für Stellungnahme der Kantone
Beilage zur Vorkonsultation: Massnahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz
Anhörung zu den Verordnungen zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG)
2012 bittet das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Rahmen des Anhörungsverfahrens um Stellungnahme zu drei Verordnungsentwürfen zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG): Verordnung Humanforschungsgesetz (Organisationsverordnung HFG, OV-HFG). Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme und äussern uns nach Konsultation der Ethikkommission des Kantons Luzern – als für den Kanton

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