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Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen vom 27.9.2018
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Vernehmlassung zum Vorentwurf der parlamentarischen Initiative 14.422: Einführung eines Vetorechts
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Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll und Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität
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Sie die Kantone im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eingeladen, bis 13. Oktober 2017 eine Stellungnahme zur oben genannten Vorlage einzureichen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr.
Nach Durchsicht verwandter Organisationen. Lediglich hinsichtlich des neu zu schaffenden Art. 260 sexies VE-StGB stellen wir den folgenden Antrag:
Die Strafandrohung in Art. 260 sexies VE-StGB ist zu erhöhen auf Fr
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Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) sowie der Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV)
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die dazugehörende Verordnung mit den Schwellenwerten für das öffentliche Beschaffungswesen eine Stellungnahme abzugeben. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr.
Details siehe Downloads.
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Nachrichtendienstverordnung (NDV) und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB)
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des Bundes Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr. Sie haben für die Einreichung einer Stellungnahme Frist gesetzt gesetzt bis zum 16. April 2017.
Wir stellen folgende Anträge und haben zu einzelnen Punkten Bemerkungen anzubringen:
Anträge:
1. In beiden Erlassen (NDV und VIS-NDB) sind die Begriffe «Löschen» und « ist dahingehend zu ändern, als dass die Berechnung der Höhe der Abgeltung auf der Basis der Anzahl Stellen und einem Durchschnitt der Lohnkosten erfolgen soll. Die bisherige Regelung gemäss Art. 2 der Verordnung
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Totalrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 21. Mai 1991 (Jagdverordnung; BGS 932.11)
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übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 13. Juni 2018 zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.
Direktion des Innern/Direktionssekretariat
Kontakt:
Direktion des Innern Lea N
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Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
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Gemäss Bericht des Bundesrats ist pro Kanton mit einer Aufstockung der Stellenprozente um schätzungsweise 50 bis 100 Stellenprozente zu rechnen. Neben dem absehbaren zusätzlichen administrativen Aufwand Polizeidepartement (EJPD) die Kantonsregierungen im obgenannten Vernehmlassungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Gerne lassen wir uns wie folgt vernehmen:
Grundsätzliches
Mit Blick auf die aktuellen festgestellt.
Bezüglich der Argumente gegen eine Gesetzesrevision verweisen wir vorab auf die Stellungnahme der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK). Ergänzend haben wir folgende Hinweise anzubringen:
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13.430 Parlamentarische Initiative Rickli Nathalie betreffend Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen
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en Initiative 13.430 betreffend Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit gerne innert
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Ausführungsverordnungen zur Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache (VVWAL und VZAG) sowie weiteren Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich (Totalrevision VEV, Anpassungen der VZAE und der RDV)
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Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich (Totalrevision VEV, Anpassungen der VZAE und der RDV) Stellung zu nehmen.
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme, verzichten angesichts unserer
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Änderung der Eigenmittelverordnung (Leverage Ratio und Risikoverteilung)
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n zur Änderung der Eigenmittelverordnung eröffnet und uns eingeladen, bis am 14. Juli 2017 dazu Stellung zu nehmen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens.
Der Kanton Zug unterstützt sowohl
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10.467 Parlamentarische Initiative. Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite
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Revision des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) Stellung zu nehmen.
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme und stellen folgende Anträge:
1. Art. 7 Abs. 1 Bst. f sei in der