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Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb)
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Zertifizierung sowie ein wirksames Risikomanagement. Die Umsetzung der universellen Verifizierbarkeit stellt die Entwickler derzeit vor Herausforderungen. Im Rahmen der Offenlegung des Quellcodes und des laufenden
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Änderungen der Verordnungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge (FHZV, BVV2, BVV3)
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Sehr geehrter Herr Bundesrat
Mit Schreiben vom 6. Dezember 2019 haben Sie den Kanton Zug zur Stellungnahme bis 20. März 2020 eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens.
Anträge:
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16.438 n Pa.Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen
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geehrte Kommissionsmitglieder
Mit Schreiben vom 5. November 2019 haben Sie den Kanton Zug zur Stellungnahme in titelvermerkter Angelegenheit bis 28. Februar 2020 eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken
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STAF: Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (Teil Anrechnung Quellensteuern)
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Themengebiet. Mit dem vorliegenden Schreiben nehmen wir Stellung zu den Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern und stellen 10 verschiedene Anträge.
Anträge und Begründungen siehe
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Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zur Umsetzung des «Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung» sowie zur finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze
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Grenzverwaltung» sowie zur finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze Stellung zu nehmen.
Gerne kommen wir Ihrer Einladung nach und teilen Ihnen mit, dass wir mit der Verne
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Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
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19. November 2020 zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung Stellung zu nehmen (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2).
Gerne äussern wir uns wie folgt:
1.
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Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES):
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ein, zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten eine Stellungnahme einzureichen. Gerne äussern wir uns dazu.
Die Vernehmlassungsantwort des Kantons Zug entnehmen
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Dienstverschiebung und Urlaub
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Gesuche um Verschiebung von Dienstleistungen durch den Schutzdienstpflichtigen an die aufbietende Stelle zu richten.
Gemäss Art. 36 der Verordnung über den Zivilschutz vom 11. November 2020 (Zivi (Zivilschutzverordnung, ZSV; SR 520.11) gilt: 1 Schutzdienstpflichtige können bei der aufbietenden Stelle spätestens drei Wochen vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Verschiebung einreichen. Das begründen. Ein Anspruch auf Verschiebung von Ausbildungsdiensten besteht nicht. 2 Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch. 3 Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht
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Ausweis N: Asylsuchende
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höchstens 6 Monate. Ein Kantonswechsel ist in der Regel ausgeschlossen. Der allfällige Antritt einer Stelle ist bewilligungspflichtig.
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Meldung Erwerbstätigkeit (Ausweis F)
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(Ausweis B) eine einfache Meldung. Die Aufnahme und Beendigung der Erwerbstätigkeit sowie ein Stellenwechsel ist gemäss Art. 85a des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration