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Art. 330a OR; § 9 Abs. 2 PV
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sei und nie eine Lohnerhöhung erhalten habe; die Beschwerdeführerin sei bei Stellenantritt und beim internen Stellenwechsel hoch eingestuft gewesen, weshalb von Anfang darauf hingewiesen worden sei, sie ff.; Peter Münch, Von der Kündigung und ihren Wirkungen, in: Handbücher für die Anwaltspraxis, Stellenwechsel und Entlassung, Basel 1997, Rz. 1.87 und 1.95). Der Grund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsverhältnis per 31. Juli 2021 infolge Vollendung des 64. Altersjahrs.
1.2. Am 31. Juli 2021 stellte die Arbeitgeberin ein Arbeitszeugnis aus. Mit E-Mail vom 31. August 2021 verlangte A. eine Änderung
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Studienwahlvorbereitung am Gymnasium
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Informationen zu Studium und Beruf vermittelt.Gymnasiale Maturität - was nun?
Vom Studium zur ersten Stelle
Weiterbildung nach der HochschuleDokumente Studienwahl- und Laufbahnvorbereitung
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§ 34 PG; § 14a und § 15 PV
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privaten Arbeitsrecht zulässig.
4.2. Als Leiter der Abteilung Y. sowie stellvertretender Leiter Amt X. hat der Beschwerdeführer eine Stellung und Funktion in der öffentlichen Verwaltung des Kantons Zug inne Amt X. keine Möglichkeit hätten, in das Ergebnis einzugreifen. Das Amt X. stellte lediglich das Programm zur Verfügung und stelle sicher, dass die technische Abwicklung reibungslos funktioniere. Es sei kein » zukomme, sondern dass er überdies auch «stellvertretender Leiter Amt X.» sei. In diesem Stellvertretungsfall kämen ihm weitere, übergeordnete Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen im Bereich der
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Personalrecht
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sei und nie eine Lohnerhöhung erhalten habe; die Beschwerdeführerin sei bei Stellenantritt und beim internen Stellenwechsel hoch eingestuft gewesen, weshalb von Anfang darauf hingewiesen worden sei, sie privaten Arbeitsrecht zulässig.
4.2. Als Leiter der Abteilung Y. sowie stellvertretender Leiter Amt X. hat der Beschwerdeführer eine Stellung und Funktion in der öffentlichen Verwaltung des Kantons Zug inne Amt X. keine Möglichkeit hätten, in das Ergebnis einzugreifen. Das Amt X. stellte lediglich das Programm zur Verfügung und stelle sicher, dass die technische Abwicklung reibungslos funktioniere. Es sei kein
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Art. 93 Abs. 1 BGG, § 21bis SHG
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erechtlicher Auflagen und Weisungen erfüllt nicht die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG und stellt daher kein zulässiges Anfechtungsobjekt dar, woran auch eine anderslautende Rechtsmittelbelehrung Die streitgegenständliche Anordnung (Auflage betreffend Veranlassung einer Grundpfandverschreibung) stellt somit kein zulässiges Anfechtungsobjekt dar. Daran ändert auch die Rechtsmittelbelehrung im Entscheid qualifizieren (Urteil des Bundesgerichts 1C_80/2016 vom 18. Juli 2016 E. 1.1). Der vorliegende Entscheid stellt demnach einen Zwischenentscheid dar, der nur eingeschränkt anfechtbar ist.
Entscheid des Regierungsrats
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Art. 13 Abs. 1 BGFA, Art. 248 StPO
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werden dürfen, zu versiegeln und dürfen von den Strafbehörden weder eingesehen noch verwendet werden. Stellt die Strafbehörde ein Entsiegelungsgesuch, so entscheidet innerhalb eines Monats im Vorverfahren das
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Anwaltsrecht
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werden dürfen, zu versiegeln und dürfen von den Strafbehörden weder eingesehen noch verwendet werden. Stellt die Strafbehörde ein Entsiegelungsgesuch, so entscheidet innerhalb eines Monats im Vorverfahren das
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Ausweis L EU/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung)
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Aufenthalt in der Schweiz unterbrechen muss. Bewilligungen L EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit werden an Stellensuchende aus allen EU/EFTA Staaten erteilt, dies schafft aber keine Sozialversicherungsansprüche.
Stagiaires
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BIZ Links
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rund um Ihre Fragestellung. BIZ Links richtet sich an Schüler/innen, Eltern, Lehrer/innen, Stellensuchende ...usw. BIZ Links ist die Informationsplattform des BIZ Zug. Sie enthält ausgewählte Links, Videos Videos und Dokumente zu beruflichen Grundbildungen, Weiterbildungen, Studiengängen, Stellensuche und weiteren Laufbahnthemen.Hauptzugang
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Änderung des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (NDG)
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September 2022 zur obgenannten Vorlage vernehmen zu lassen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und nehmen diese gerne wahr. I. Allgemeines Die Änderungen des Nachrichtendienstgesetzes