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Psyche: Hier gibt es Hilfe und Beratung
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Verzeichnis der Zuger Beratungsstellen, Stand Oktober 2023 Im Kanton Zug gibt es viele Stellen, die bei psychischen Problemen unterschiedliche Hilfestellungen leisten. Der schulpsychologische Dienst
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Nr. 12 / Brand/Rauch Birkenhaldenstrasse
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brannten neben einem Abfall-Container. Das Feuer konnte rasch gelöscht werden. Anschliessend wurde die Stelle mit der Wärmebildkamera auf Glutnester überprüft.
Aufgebot: Kleinalarm Nacht 2, ZUPO
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Handlungsfähig bleiben: Lagebericht Zuger Jugend
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ng. Von den kantonalen Stellen haben Polizei und Justiz sowie Gesundheit Lageberichte eingereicht. Trotz Lücken beim Rücklauf kann aufgrund der Breite der teilnehmenden Stellen ein interessantes Bild können Entlastung bringen. Verschiedene Stellen haben ihre Angebote ausgebaut, aber die Nachfrage bleibt hoch. Problemverhalten wird von weiteren gemeindlichen Stellen als Problem bezeichnet. Teilweise fehlen
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Update Bildungspolitik – Januar 2024
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wurden die Verfahrensstandards überprüft und ein Qualitätskreislauf festgelegt.
Die FG Deutsch hat Stellung zu Fragen des BIRA genommen, die sich der BIRA nach einer Präsentation von Prof. Selimi der PH Schwyz werden in diesem (Link:) Beitrag aufgezeigt.
Silke Schreiber, Leiterin Abteilung Schulentwicklung, stellt dem BIRA vor, wie der Qualitätskreislauf Externe Evaluation geschlossen werden soll. Das Ergebnis
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Psyche: Handlungsfähig bleiben
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Jugendliche verständlich, handhabbar und sinnvoll erscheint. Sind diese drei Bedingungen erfüllt, stellt sich Kohärenz und somit Wohlbefinden ein. Diese Theorie bezieht sich auf den salutogenen Ansatz von erlernen. Kommt es zwischen den Stärken des Kindes und der manuellen Tätigkeit zu einer Passung, stellt sich ein Flow-Zustand ein, der Endorphin-Ausschüttung zur Folge hat, die wie ein Polster für ans und deren Kompetenz von grosser Bedeutung für psychische Gesundheit, Wohlbefinden und Erfolg ist, stellen ein evidenzbasiertes Konzept dar. Und hier setzt der präventive Auftrag der Bildung an. Die Schule
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Keine analoge Anwendung von Art. 418d Abs. 2 Satz 2 OR auf den Subordinationsfranchisingvertrag
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gleichen Zweck wie die H.® verfolgt, zu gründen, noch sich an einer solchen zu beteiligen, noch eine Stellung in einer solchen anzunehmen, für eine solche Firma Leistungen irgendwelcher Art zu erbringen oder Subordinationsfranchising argumentiert, gerade die im Vergleich zum Arbeitnehmer selbständigere Stellung des Agenten verlange eine weitergehende Beschränkung des Konkurrenzverbots, was gleichermassen für sein, sodass nicht gesagt werden kann, Franchisenehmer wären in dieser Hinsicht aufgrund ihrer Stellung als selbständig Erwerbende schutzbedürftiger als Arbeitnehmer.
5.7.7 Insgesamt ist die Tatsache
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Vertragsrecht
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gleichen Zweck wie die H.® verfolgt, zu gründen, noch sich an einer solchen zu beteiligen, noch eine Stellung in einer solchen anzunehmen, für eine solche Firma Leistungen irgendwelcher Art zu erbringen oder Subordinationsfranchising argumentiert, gerade die im Vergleich zum Arbeitnehmer selbständigere Stellung des Agenten verlange eine weitergehende Beschränkung des Konkurrenzverbots, was gleichermassen für sein, sodass nicht gesagt werden kann, Franchisenehmer wären in dieser Hinsicht aufgrund ihrer Stellung als selbständig Erwerbende schutzbedürftiger als Arbeitnehmer.
5.7.7 Insgesamt ist die Tatsache
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Ergänzungsleistungen
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Januar 2018 meldeten die Eltern von A. diesen weiter zum Bezug von Ergänzungsleistungen an. Sie stellten u.a. Antrag auf Lohnersatz, da die Mutter ihr 30 %-Pensum als Juristin in der C. zugunsten der Pflege ichen Rechtsstandpunkt sprechen würde. Vielmehr hat es explizit festgehalten, der Erwerbsausfall stelle eine von mehreren Höchstgrenzen dar, wobei es der Ausgleichskasse möglich sein müsse, Wirtschaftlichkeit ruch, wollte der Gesetzgeber doch pflegende Angehörige zwar entschädigen, sie aber nicht besser stellen als bei Ausübung ihrer angestammten Erwerbsarbeit. Vorliegend übersteigt der erlittene Lohnausfall
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Art. 14 Abs. 2 ELG, § 2 Abs. 2 und § 16 ELKV
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Januar 2018 meldeten die Eltern von A. diesen weiter zum Bezug von Ergänzungsleistungen an. Sie stellten u.a. Antrag auf Lohnersatz, da die Mutter ihr 30 %-Pensum als Juristin in der C. zugunsten der Pflege ichen Rechtsstandpunkt sprechen würde. Vielmehr hat es explizit festgehalten, der Erwerbsausfall stelle eine von mehreren Höchstgrenzen dar, wobei es der Ausgleichskasse möglich sein müsse, Wirtschaftlichkeit ruch, wollte der Gesetzgeber doch pflegende Angehörige zwar entschädigen, sie aber nicht besser stellen als bei Ausübung ihrer angestammten Erwerbsarbeit. Vorliegend übersteigt der erlittene Lohnausfall
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Steuerrecht
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fahren zu beurteilen und ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
Es bleibt an dieser Stelle anzufügen, dass die von der Beschwerdegegnerin erwähnten alternativen Bewertungsmethoden mittels lagung betroffenen (steuerpflichtigen) Person offenlegen kann und darf. Hierauf wird an späterer Stelle eingegangen (vgl. E. 8 nachfolgend).
4.5 Im Sinne eines ersten Zwischenresultats ergibt sich Beschwerdeführerin bejaht, von der Beschwerdegegnerin jedoch verneint wird. Dennoch soll an dieser Stelle auch auf diesen Punkt eingegangen werden.
Nach den Vorbringen der Beschwerdegegnerin soll dem StHG