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Synopse
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Anpassung kantonaler Richtplan 21/1
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Schreiben an die Vernehmlassungsadressaten inkl. Verteiler
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Anpassung kantonaler Richtplan 21/1
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Raumplanerischer Bericht
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Anpassung kantonaler Richtplan 21/1
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Update Bildungspolitik – März 2021
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Update Bildungspolitik – März 2021 Testen statt schliessen Seit der zweiten Märzhälfte sind Fallzahlen bzw. Inzidenzen am Steigen. Nach Einschätzung Kantonsarzt stehen wir vor einem starken Anstieg.
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2012: Verwaltungsgericht
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Enteignung (Durchleitungsrecht für Meteorwasserleitung)
XY als Eigentümer der Parzelle GS Nr. X ist nicht bereit, der Einwohnergemeinde das für einen Leitungsbau erforderliche Durchleitungsrecht ei
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2012: Regierungsrat
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Die Beschwerdeführenden wehren sich mittels Aufsichtsbeschwerde für die Einhaltung der Betriebsvorschriften eines Atelierhauses resp. Veranstaltungsortes.
Wenn kein Entscheid im Rechtssinne vorlie
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§ 33 Geschosshöhe
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1 Die Geschosshöhe ist die Höhe von Oberkante bis Oberkante der fertigen Böden, bei einem Dachgeschoss mit gegenseitiger und einseitiger (Pultdach) Neigung, von einem Masardendach oder einem Tonnen
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§ 26 Grenzabstand
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1 Der Grenzabstand ist die Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie und der Parzellengrenze. 2 Wo ein grosser Grenzabstand gilt, ist dieser senkrecht vor der Hauptwohnseite einzuhalten.
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2019: Verwaltungsgericht
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Es geht um eine Baubewilligung betreffend Abbruch eines Einfamilienhauses und den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einstellhalle sowie Sonnenkollektoren.
Auf Beschwerde hin erwägt das Verwaltungs
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§ 25 Weilerzonen
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1 Weilerzonen dienen der Erhaltung von Kleinsiedlungen . Sie lassen eine massvolle Entwicklung zu, sofern die Erschliessung und die Übernahme der Erschliessungskosten durch die Grundeigentümer gew