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Synopse
Anpassung kantonaler Richtplan 21/1
Schreiben an die Vernehmlassungsadressaten inkl. Verteiler
Anpassung kantonaler Richtplan 21/1
Raumplanerischer Bericht
Anpassung kantonaler Richtplan 21/1
Update Bildungspolitik – März 2021
Update Bildungspolitik – März 2021 Testen statt schliessen Seit der zweiten Märzhälfte sind Fallzahlen bzw. Inzidenzen am Steigen. Nach Einschätzung Kantonsarzt stehen wir vor einem starken Anstieg.
2012: Verwaltungsgericht
Enteignung (Durchleitungsrecht für Meteorwasserleitung) XY als Eigentümer der Parzelle GS Nr. X ist nicht bereit, der Einwohnergemeinde das für einen Leitungsbau erforderliche Durchleitungsrecht ei
2012: Regierungsrat
Die Beschwerdeführenden wehren sich mittels Aufsichtsbeschwerde für die Einhaltung der Betriebsvorschriften eines Atelierhauses resp. Veranstaltungsortes. Wenn kein Entscheid im Rechtssinne vorlie
§ 33 Geschosshöhe
1 Die Geschosshöhe ist die Höhe von Oberkante bis Oberkante der fertigen Böden, bei einem Dachgeschoss mit gegenseitiger und einseitiger (Pultdach) Neigung, von einem Masardendach oder einem Tonnen
§ 26 Grenzabstand
1 Der Grenzabstand ist die Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie und der Parzellengrenze. 2 Wo ein grosser Grenzabstand gilt, ist dieser senkrecht vor der Hauptwohnseite einzuhalten.
2019: Verwaltungsgericht
Es geht um eine Baubewilligung betreffend Abbruch eines Einfamilienhauses und den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einstellhalle sowie Sonnenkollektoren. Auf Beschwerde hin erwägt das Verwaltungs
§ 25 Weilerzonen
1   Weilerzonen dienen der Erhaltung von Kleinsiedlungen . Sie lassen eine massvolle Entwicklung zu, sofern die Erschliessung und die Übernahme der Erschliessungskosten durch die Grundeigentümer gew

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