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Die Baugeschichte - Langfassung
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Die Baugeschichte LBBZ 1917
Die Landwirtschaftliche Winterschule wird in den ersten Jahren im Parterre des Verwaltungsgebäudes in Zug durchgeführt. Physik und Chemie werden in der Kantonsschule u
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Biodiversität
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Biodiversität Weshalb ist Biodiversität wichtig? Die Biodiversität bildet die Lebensgrundlage für uns und alle künftigen Generationen.
Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert wuchs auch die Z
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Die Ausbildungen am Schluechthof
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Aufzählung der am Schluechthof möglichen Ausbildungen Der Schluechthof bietet viele verschiedene Ausbildungsvarianten an. Sei es die dreijährige Grundbildung oder die Höhere Fach- und Berufsbildung,
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LBBZ - english
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Englische Beschreibung des LBBZ Die Angebote in der Grundbildung und der Weiterbildung mit Abschluss am LBBZ Schluechthof.Betriebswirtschaftliche und produktionstechnische Fragen rund um die Landwirt
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Bio- und ÖLN-Produktion
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Fakten zu Bio und ÖLN In der Schweiz gibt es noch rund 51'500 Betriebe. Über 90% der Betriebe erfüllen den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) und ca. 13% der Betriebe produzieren nach Bio Suisse Ri
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Tiergesundheit
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Tiergesundheit Die Gesundheit bezeichnet das Wohlbefinden des Tieres. Die Tiere erbringen Tag für Tag Höchstleistungen und somit ist die Gesundheit der Schlüsselfaktor für diese Leistung. Die Landwir
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Umgang mit Kleintieren
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Regeln im Umgang mit Kleintieren Kleintiere werden heutzutage meist anders genützt als vor Jahrzehnten. Früher waren sie eine wichtige Nahrungsquelle. Nur wenige Familien hatten genügend Land und Gel
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Kostenpflichtige Kurse (Förderangebot für Lernende vor dem Qualifikationsverfahren)
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Kostenpflichtige Kurse (Förderangebot für Lernende vor dem Qualifikationsverfahren))
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Art. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG
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Regeste:
– Die Generalklausel von Art. 2 UWG erfasst auch Rufschädigungen des Mitbewerbers, soweit die Spezialvorschriften nicht eingreifen. Beim Tatbestand von Art. 3 lit. a UWG geht es um die Her
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§§ 11 und 12 des Personalgesetzes
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Regeste:
– öffentliches Personalrecht; nichtige Kündigung. Prüfung von Amtes wegen, ob eine Kündigung nichtig sei (Erw. 3.1.). Es ist unerheblich, ob das Amt Y und/oder die Direktion X im Zeitpunkt