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§ 70 Verteilung der Entschädigung
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1 Mit Zustimmung der betroffenen Berechtigten aus beschränkten dinglichen sowie vorgemerkten persönlichen Rechten ist die Entschädigung für das enteignete Recht und für den Minderwert des verbleibe
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Nachführung amtliche Vermessung
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Nachführung amtliche Vermessung Die Abteilung Vermessung ist für die Durchführung der amtlichen Vermessung (AV) im Kanton Zug zuständig. Der Datensatz der AV muss dauernd gemäss den Vorgaben des Bund
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Neue Spitalliste 2023 Akutsomatik
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Der Regierungsrat hat die neue Spitalliste 2023 Akutsomatik festgesetzt, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Damit werden die Grundversorgung und ausgewählte spezialisierte Leistungen in hoher Qual
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Bauforschung
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Hauptseite der Bauforschung mit allen Informationen zur Abteilung Die Bauforschung ist für die Dokumentation und Erforschung von historischen Bauten zuständig. Durch baugeschichtliche Untersuchungen
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Einblicke
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Funde und Ergebnisse zur bewegten Baugeschichte im Kanton Zug. Am Beispiel des Hauses Unteraltstadt 12 in Zug, wird hier ein wesentlicher Bestandteil jeder bauhistorischen Untersuchung vorgestellt: D
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Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
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Regeste:
Aus § 7 Abs. 3 EG BetmG ergibt sich nicht, dass die Kosten einer stationären Suchttherapie vollumfänglich von der öffentlichen Hand getragen werden. Die Norm legt lediglich den Verteilsc
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Verschiebung einer gerichtlich angesetzten öffentlichen Verhandlung
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Regeste:
Art. 6 Ziff. 1 EMRK, § 11 Abs. 2 VRG – Gründe für die sind nach Treu und Glauben unverzüglich mitzuteilen, im entsprechenden Gesuch unaufgefordert glaubhaft zu machen und zu belegen. Recht
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Verfahrensrecht
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Regeste:
Art. 419, 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB – Legitimation nahestehender Personen zur Anrufung der KESB bzw. zur Beschwerde im Interesse der verbeiständeten Person.
Nahestehend im Sinne der genann
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Ambulant vor stationär
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Ambulant vor stationär im Kanton Zug Oft erweist sich eine ambulante Behandlung als angepasster und angenehmer für die Patientinnen und Patienten. Sie kann bei zahlreichen Eingriffen in gleicher Qual
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Antwort an den Bund
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20.456 n Pa. lv. Candinas. Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben