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§ 70 Verteilung der Entschädigung
1 Mit Zustimmung der betroffenen Berechtigten aus beschränkten dinglichen sowie vorgemerkten persönlichen Rechten ist die Entschädigung für das enteignete Recht und für den Minderwert des verbleibe
Nachführung amtliche Vermessung
Nachführung amtliche Vermessung Die Abteilung Vermessung ist für die Durchführung der amtlichen Vermessung (AV) im Kanton Zug zuständig. Der Datensatz der AV muss dauernd gemäss den Vorgaben des Bund
Neue Spitalliste 2023 Akutsomatik
Der Regierungsrat hat die neue Spitalliste 2023 Akutsomatik festgesetzt, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Damit werden die Grundversorgung und ausgewählte spezialisierte Leistungen in hoher Qual
Bauforschung
Hauptseite der Bauforschung mit allen Informationen zur Abteilung Die Bauforschung ist für die Dokumentation und Erforschung von historischen Bauten zuständig. Durch baugeschichtliche Untersuchungen
Einblicke
Funde und Ergebnisse zur bewegten Baugeschichte im Kanton Zug. Am Beispiel des Hauses Unteraltstadt 12 in Zug, wird hier ein wesentlicher Bestandteil jeder bauhistorischen Untersuchung vorgestellt: D
Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
Regeste: Aus § 7 Abs. 3 EG BetmG ergibt sich nicht, dass die Kosten einer stationären Suchttherapie vollumfänglich von der öffentlichen Hand getragen werden. Die Norm legt lediglich den Verteilsc
Verschiebung einer gerichtlich angesetzten öffentlichen Verhandlung
Regeste: Art. 6 Ziff. 1 EMRK, § 11 Abs. 2 VRG – Gründe für die sind nach Treu und Glauben unverzüglich mitzuteilen, im entsprechenden Gesuch unaufgefordert glaubhaft zu machen und zu belegen. Recht
Verfahrensrecht
Regeste: Art. 419, 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB – Legitimation nahestehender Personen zur Anrufung der KESB bzw. zur Beschwerde im Interesse der verbeiständeten Person. Nahestehend im Sinne der genann
Ambulant vor stationär
Ambulant vor stationär im Kanton Zug Oft erweist sich eine ambulante Behandlung als angepasster und angenehmer für die Patientinnen und Patienten. Sie kann bei zahlreichen Eingriffen in gleicher Qual
Antwort an den Bund
20.456 n Pa. lv. Candinas. Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben

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