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Kanton Zug passt Vorgaben zu Veranstaltungen und Clubs an
Kanton Zug passt Vorgaben zu Veranstaltungen und Clubs an
Arbeitgeber
Arbeitgeber Sie stellen fest, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, ein Kollege oder eine Kollegin  ● immer weniger die gewohnte  Leistung erbringt  ● sich im Verhalten gegenüber dem Team und
Coronavirus COVID-19: Meldepflicht für Veranstaltungen im Kanton Zug
MM Meldepflicht
Bild 1: Team APD-KJ und Schul- und Beratungszentrum Sonnenberg
Ein Team von Fachleuten der Ambulanten Psychiatrischen Dienste für Kinder und Jugendliche und des Heilpädagogischen Schul- und Beratungszentrums Sonnenberg ist für die Behandlung und Betreuung der Ki
Epidemie/Pandemie
(epidemisches Auftreten). Am bekanntesten sind Grippe- und Noroviren-Epidemien. Noroviren sind verantwortlich für das wiederholte Massenauftreten von Brechdurchfällen in Heimen und Spitälern. Weitere kleinere
Einsatzleitzentrale 144
Fragen der Mitarbeitenden möglichst ruhig und vollständig. Bereits während Ihres Telefongesprächs veranlassen weitere Mitarbeitende alles Notwendige und alarmieren den Rettungsdienst. Befolgen Sie die Hinweise
Aus dem Alltag einer Suchtberaterin
Aus dem Alltag einer Suchtberaterin 9.00 Uhr: Erster Klienten-Termin heute. Herr B.* kommt seit gut sechs Monaten regelmässig in die Suchtberatung. Beim ersten Termin vor ungefähr 10 Monaten sagte er
Vertrag zwischen Veranstalter und DJ, Band etc. (V-NISSG)
Vertrag zwsichen Veranstalter und DJ, Band etc. (V-NISSG).pdf
MM_19_Gesundheitsdirektion_Veranstaltung Smartphone-Nutzung
MM_19_Gesundheitsdirektion_Veranstaltung Smartphone-Nutzung
Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen
, Schulfeste.  Diese Veranstaltungen sind somit nicht meldepflichtig und es sind grundsätzlich keine zusätzlichen gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Es wird den Veranstaltern trotzdem empfohlen, den oder Seenachtsfeste mit Konzertbühnen. An diesen Veranstaltungen kann der Schallpegel in Bühnennähe bist zu 100 dB(A) betragen. Der Veranstalter von grossen öffentlichen Anlässen kann nebst den normalen Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den mittleren Schallpegel L eq von 93 dB(A) nicht überschreiten.  Es handelt sich um

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