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Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz; BGS 722.21)
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28. September 2020 Die Feuerwehren im Kanton Zug sind leistungsfähig und bei Bränden und Elementarereignissen schnell verfügbar. Grundlage dafür ist das kantonale Feuerschutzgesetz, das letztmals im
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Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
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Fachstelle der Kantone und Gemeinden» zu ersetzen. Zudem sei zu klären, ob die für den Kataster verantwortliche Stelle (KVS) die richtige Adressatin ist.
Artikel 10 Abs. 2 Lit. d von Art. 10 Abs. 2 sei wie
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Einladung der GDK zur Anhörung der Kantone zum Öffnungsschritt II; Antwort des Kantons Zug
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epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab dem 22. März 2021 mit Einschränkungen unter anderem wieder Veranstaltungen mit Publikum, Treffen zu Hause mit zehn Personen sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten
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Teilrevision der Datensicherheitsverordnung
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5. Oktober 2020 Der Kanton Zug passt das kantonale Datenschutzrecht den europäischen Vorgaben an. Das hierfür revidierte Datenschutzgesetz wurde im April 2020 in zweiter Lesung vom Kantonsrat verabsc
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Antwort an den Bund
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Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen)
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Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK; Entwurf vom 5. März 2019; drittes diesbezügliches Vernehmlassungsverfahren) und Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020; Entwurf vom 5. März 2019; zweites diesbezügl. Vernehmlassungsverfahren)
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Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz FDKL Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren
Die Vernehmlassungsfrist dauerte vom Freitag, 8. März 2019 (Zustellung der
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Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz; BGS 943.11)
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entworfen. Die Inhaberinnen und Inhaber von Gastgewerbe-Bewilligungen werden damit stärker in die Verantwortung genommen und die Bewilligungsbehörden (Einwohnergemeinden) erhalten griffigere Instrumente gegen
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Verordnung zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Sehr geehrter Herr Bundesrat
Das eidgenössische Finanzdepartement hat uns mit Schreiben vom 19. Oktober 2020 eingeladen, zu oben erwähnter Verordnung bis 2.
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Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen)
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tlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken. Das Verbot ist im Gentechnikgesetz verankert (Art. 37a GTG; SR 814.91) und gilt aktuell bis 31. Dezember 2021. Diese – bereits vierte – Verlängerung
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Änderung der Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung)
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Sehr geehrter Herr Bundespräsident Maurer, sehr geehrte Damen und Herren
Wir beziehen uns auf das am 28. Juni 2019 eröffnete Vernehmlassungsverfahren in oben e