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Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz; BGS 722.21)
28. September 2020 Die Feuerwehren im Kanton Zug sind leistungsfähig und bei Bränden und Elementarereignissen schnell verfügbar. Grundlage dafür ist das kantonale Feuerschutzgesetz, das letztmals im
Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
Fachstelle der Kantone und Gemeinden» zu ersetzen. Zudem sei zu klären, ob die für den Kataster verantwortliche Stelle (KVS) die richtige Adressatin ist. Artikel 10 Abs. 2 Lit. d von Art. 10 Abs. 2 sei wie
Einladung der GDK zur Anhörung der Kantone zum Öffnungsschritt II; Antwort des Kantons Zug
epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab dem 22. März 2021 mit Einschränkungen unter anderem wieder Veranstaltungen mit Publikum, Treffen zu Hause mit zehn Personen sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten
Teilrevision der Datensicherheitsverordnung
5. Oktober 2020 Der Kanton Zug passt das kantonale Datenschutzrecht den europäischen Vorgaben an. Das hierfür revidierte Datenschutzgesetz wurde im April 2020 in zweiter Lesung vom Kantonsrat verabsc
Antwort an den Bund
Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen)
Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK; Entwurf vom 5. März 2019; drittes diesbezügliches Vernehmlassungsverfahren) und Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020; Entwurf vom 5. März 2019; zweites diesbezügl. Vernehmlassungsverfahren)
Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz FDKL Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Die Vernehmlassungsfrist dauerte vom Freitag, 8. März 2019 (Zustellung der
Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz; BGS 943.11)
entworfen. Die Inhaberinnen und Inhaber von Gastgewerbe-Bewilligungen werden damit stärker in die Verantwortung genommen und die Bewilligungsbehörden (Einwohnergemeinden) erhalten griffigere Instrumente gegen
Verordnung zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD  Sehr geehrter Herr Bundesrat  Das eidgenössische Finanzdepartement hat uns mit Schreiben vom 19. Oktober 2020 eingeladen, zu oben erwähnter Verordnung bis 2.
Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen)
tlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken. Das Verbot ist im Gentechnikgesetz verankert (Art. 37a GTG; SR 814.91) und gilt aktuell bis 31. Dezember 2021. Diese – bereits vierte – Verlängerung
Änderung der Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Sehr geehrter Herr Bundespräsident Maurer, sehr geehrte Damen und Herren Wir beziehen uns auf das am 28. Juni 2019 eröffnete Vernehmlassungsverfahren in oben e

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