Einleitung
Kommentar PBG
Kommentar V PBG
Allgemeine Bestimmungen
Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen
Baurechtliche Begriffe und Vorschriften
Behindertengerechtes Bauen
§ 43 Bauliche Anforderungen
1 Die Normen über das behindertengerechte Bauen sind wegleitend für die baulichen Anforderungen an die Bauten und Anlagen. Die Normen sind verhältnisgerecht anzuwenden.
Materialien
Absatz 1 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
Bei dieser Bestimmung werden keine Änderungen vorgenommen. Sie ist identisch mit der bisherigen Regelung gemäss § 25 alt V PBG vom 16. November 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018.