Einleitung
Kommentar PBG
Kommentar V PBG
Allgemeine Bestimmungen
Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen
Baurechtliche Begriffe und Vorschriften
Behindertengerechtes Bauen
Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren
Landumlegung und Grenzbereinigung
Enteignung
§ 66 Vorbereitung
§ 67 Einleitung der Enteignung
§ 68 Eingaben der Betroffenen, namentlich Einsprachen
1 Innert der Auflagefrist sind bei der Schätzungskommission zuhanden des Enteigners bzw. der Enteignerin einzureichen:
a) Einsprachen gegen die Enteignung oder deren Umfang sowie Begehren um Planänderung;
b) Entschädigungsforderungen;
c) Begehren um Ausdehnung der Enteignung;
d) Begehren um Sachleistung.
2 Betroffene Rechte, die sich aus der Erwerbstabelle ergeben oder sonst offenkundig sind, werden von Amtes wegen berücksichtigt.
Materialien
Absatz 1 und 2 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
Bei dieser Bestimmung werden kaum Änderungen vorgenommen. Sie ist im Wesentlichen identisch mit der bisherigen Regelung (§ 42 alt V PBG vom 16. November 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018).