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Einleitung

Kommentar PBG

Kommentar V PBG

Allgemeine Bestimmungen

Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen

Baurechtliche Begriffe und Vorschriften

Behindertengerechtes Bauen

Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren

Landumlegung und Grenzbereinigung

Enteignung

§ 66 Vorbereitung

§ 67 Einleitung der Enteignung

§ 68 Eingaben der Betroffenen, namentlich Einsprachen

1 Innert der Auflagefrist sind bei der Schätzungskommission zuhanden des Enteigners bzw. der Enteignerin einzureichen:
a)  Einsprachen gegen die Enteignung oder deren Umfang sowie Begehren um Planänderung;
b)  Entschädigungsforderungen;
c)  Begehren um Ausdehnung der Enteignung;
d)  Begehren um Sachleistung.
2 Betroffene Rechte, die sich aus der Erwerbstabelle ergeben oder sonst offenkundig sind, werden von Amtes wegen berücksichtigt.

Materialien
Absatz 1 und 2 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)

Bei dieser Bestimmung werden kaum Änderungen vorgenommen. Sie ist im Wesentlichen identisch mit der bisherigen Regelung (§ 42 alt V PBG vom 16. November 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018).

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