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Kantonsschule Menzingen KSM Zug Schulgeld Stipendien Finanzielles

Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton Zug wohnen, wird kein Schulgeld erhoben. Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug müssen ein Schulgeld bezahlen. Es wird jährlich der Teuerung angepasst und in zwei Raten jeweils auf Beginn des Semesters in Rechnung gestellt (Näheres erfahren Sie unter Regionales Schulabkommen Zentralschweiz RSZ bzw. BGS 412.12 - Regionales Schulabkommen Zentralschweiz - Kanton Zug - Erlass-Sammlung).

Die obligatorischen Lehrmittel inkl. Fotokopien werden in der ersten Klasse kostenlos abgegeben. Ab der zweiten Klasse müssen die Lehrmittel bezahlt werden, die Fotokopien bleiben kostenlos. Die Kosten für das übrige Unterrichtsmaterial gehen stets zu Lasten der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern. Eine Auflistung befindet sich im verlinkten Dokument unten.

Für besondere Schulanlässe wie z.B. Klassen-, Arbeits- und Projektwochen, Schul- und Studienreisen, Exkursionen, Theater-, Konzert- und Ausstellungsbesuche sowie zusätzliche Schulangebote fallen weitere Kosten an, die von den Eltern zu begleichen sind. Siehe Auflistung unten.

Der Kanton Zug richtet unter bestimmten Voraussetzungen an Schülerinnen und Schüler der nachobligatorischen Schulzeit Stipendien für die individuellen Ausbildungskosten aus. Diese richten sich im Wesentlichen nach den finanziellen Verhältnissen der Gesuchsteller. Auskünfte erteilt die Stipendienstelle des Kantons Zug.

In Härtefällen kann die KSM kleinere Beiträge an die Anschaffung von Lehrmitteln und an die Kosten von Schulreisen, Arbeitswochen oder Studienreisen ausrichten. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Schulleitungsmitglied.

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Auflistung Kosten.pdf

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