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22.11.2019

Weiterentwicklung gymnasiale Maturität

22.11.2019
Das Projekt der Schweizerischen Konferenz der kantonalen ErziehungsdirektorInnen (EDK) ist zügig unterwegs.

Das Projekt "Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität" der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ist zügig unterwegs. Der Beschluss der EDK-Plenarversammlung vom 24.10.19 orientiert über das weitere Vorgehen.

Die wichtigsten Beschlüsse: Der Rahmenlehrplan von 1994 wird aktualisiert. Das Reglement der EDK über die Anerkennung von Maturitätsausweisen (MAR 1995) und die Verordnung des Bundesrates (MAV 1995) bilden nach wie vor eine gute normative Grundlage. Artikel 6 wird allerdings angepasst: Die Mindestdauer des Gymnasiums soll vier Jahre betragen. Die Zuständigkeiten der Akteure wird geklärt. Die Ausgestaltung des Themas Chancengerechtigkeit bleibt Sache der Kantone. Das Generalsekretariat der EDK wird beauftragt, bis Januar 2020 eine Projektorganisation vorzulegen.

Die Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektorinnen und Gymnasialrektoren, in deren Vorstand Peter Hörler Einsitz hat, der Verein Schweizerischer GymnasiallehrerInnen (VSG) und weitere Organisationen werden in diesem Prozess die Anliegen der Gymnasien vertreten.

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