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04.09.2020

COVID-19-Pandemie: Lagebericht und Informationen zur Maskentragplicht

04.09.2020
Statusbericht vom 4. September 2020

Statusbericht vom 4. September 2020

  1. Rückblick auf den Schulstart vom 17. August
    • Der Schulleitung war sehr wichtig, das neue Schuljahr im Präsenzunterricht mit allen Klassen gemäss Stundenplan zu starten. Mit der flächendeckenden Maskentragpflicht wollten wir eine allfällige Ansteckungsspitze durch die Rückkehr aus den Ferien verhindern.
      Dies ist uns gelungen: Nach wie vor haben wir keine Kenntnis von erkrankten Personen aus Schüler- oder Lehrerschaft.

  2. Wie geht es nun weiter?
    • Die Schulleitung überprüft in ihren wöchentlichen Sitzungen immer die aktuelle Lage und die Möglichkeit für Anpassungen bei den Schutzmassnahmen. In der gestrigen Sitzung haben wir die Lage trotz leicht steigender Fallzahlen als nicht alarmierend eingeschätzt. Unsere Einschätzungen und Entscheide stützen wir auf die folgenden Kriterien:
      • Vorgaben von BAG, EDK und Kanton
      • regionale und lokale Lage und Entwicklung
      • Fallzahlen im Kanton Zug

  3. Entscheid
    • Basierend auf obiger Ausgangslage hat die Schulleitung entschieden, einen ersten Lockerungsschritt zuzulassen. Ab dem kommenden Montag, 7. September gilt:
    • Massnahme
      • Unterricht ohne Maske ist möglich in Teilklassen, Kursen, Gruppen bis und mit 12 Schülerinnen und Schülern, sofern die Distanz von 1.5 Metern zwischen den Personen eingehalten werden kann.
      • Dieser Unterricht findet im Schulzimmer statt, nicht auf den Gängen etc.
    • Individuelle Handhabung
      •  Jede Lehrperson, welche in obigem Setting unterrichtet, kann autonom entscheiden, ob sie diese Lockerungsmassnahme in ihrem Unterricht anwenden will.
      •  Jede am Unterricht teilnehmende Person kann autonom entscheiden, ob sie die Maske weiterhin tragen will.

  4. Wie sehen nächste Schritte aus?
    • Von einer Aufhebung der Maskentragpflicht kann im Moment nicht die Rede sein. Je nach Ausgangslage entscheidet die Schulleitung aber situativ darüber, ob nächste Lockerungsschritte möglich sind – oder ob diese wieder zurückgenommen werden müssen.

  5. Appell
    • Damit die Gesamtsituation stabil bleibt, gar sich verbessert und nächste Schritte grundsätzlich möglich werden, bitten wir alle Schulangehörigen, weiterhin die einfachsten und wirkungsvollsten Massnahmen zu beachten und gegenseitig einzufordern:
      • Händehygiene gemäss COVID-19-Schutzkonzept der KSZ, gültig ab 17. August 2020 einhalten (regelmässig, im Unterricht darauf achten etc.)
      • konsequente Maskenpflicht in allen Gebäuden (ausser kommunizierte Ausnahmen)
      • Abstand einhalten – drinnen und draussen

  6. Dank
    • Die bisherigen Massnahmen wurden von den Schulangehörigen sehr gut umgesetzt, unterstützt und mitgetragen. Dafür danke ich im Namen der Schulleitung sehr herzlich.
    •  Weiter so!

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