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28.02.2020

Organisation KSZ, Massnahmen des Bundesrat

28.02.2020
Statusbericht vom 28. Februar 2020

Statusbericht vom 28. Februar 2020

1. Organisation KSZ
Innerhalb der KSZ wurde vorsorglich ein Krisenstab erstellt. Dieser besteht aus: Dr. Peter Hörler, Direktor (Leitung); Markus Pallor, Rektor WMS; Stephan Wigger, Biologielehrer und Beauftragter der Schulleitung.
Die Mitglieder des Krisenstabs beobachten die Situation, stehen in Kontakt mit den zuständigen Behörden und sind Ansprechpersonen. Der Krisenstab wird bei neuen Erkenntnissen und geänderten Lagebeurteilungen möglichst umgehend informieren.

2. Grundsätzliche Sicherheitsvorkehrungen
In der aktuellen Situation gilt:

  • Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause. Meldung per Email an die Klassenlehrperson.
  • Schnäuzen, Niesen, Husten nur in den Ellenbogen oder ein Papiertaschentuch und dieses nach Gebrauch sofort entsorgen.
  • Regelmässiges und richtiges Händewaschen mit Seife.
  • Händeschütteln und Begrüssungsküsschen unterlassen

Konkret heisst das: Beim Betreten des Unterrichtszimmers waschen sich alle Schülerinnen und Schüler vor jeder Lektion unter Aufsicht der Lehrperson die Hände.

3. Massnahmen des Bundesrates
Der Bundesrat stuft die Lage in der Schweiz neu als besondere Lage ein und untersagt sämtliche Grossveranstaltungen, vorläufig bis am 15. März. Gemäss Factsheet kann der Bundesrat in einer besonderen Lage folgende Massnahmen anordnen:

  • Massnahmen gegenüber Einzelnen (z.B. flächendeckende Quarantäne für alle Kontaktpersonen)
  • Massnahmen gegenüber der Bevölkerung, (z.B. Veranstaltungen verbieten oder einschränken; Schulen, andere öffentliche Institutionen und private Unternehmen schliessen oder Vorschriften zum Betrieb verfügen; das Betreten und Verlassen bestimmter Gebäude und Gebiete sowie bestimmte Aktivitäten an definierten Orten verbieten oder einschränken)
  • Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Gesundheitsfachpersonen verpflichten, bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mitzuwirken
  • Impfungen für obligatorisch erklären

4. Was bedeutet das für die Schule?

  • Im Moment bleibt der Schulbetrieb aufrecht erhalten. Bundesrat Alain Berset hat in seiner Medienmitteilung öffentliche Gebäude ausdrücklich von den o.g. beschriebenen Massnahmen ausgenommen, da dort die Hygienemassnahmen umgesetzt werden können.
  • Eine Schulschliessung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wir bereiten uns intern darauf vor.

5. Informationskanäle

  • Wir informieren über die Website der Kantonsschule Zug).
  • Bei einer drastischen Änderung der Situation kontaktieren wir dich wieder über E-Mail.

Weitere Informationen

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