27.05.2021
Statusbericht vom 27. Mai 2021
27.05.2021
Entscheide Bundesrat, Sportunterricht, Prämierungsfeier Maturaarbeiten, Matura- und Dimplomfeiern 2021, Reihentest und Impfen, Meldung als geimpfte Person, Schutzkonzepte, nächste Informationen
Statusbericht vom 27. Mai 2021
1. Entscheide des Bundesrates zur Covid-19-Pandemie
- Der Bundesrat hat gestern über weitere Lockerungsschritte bezüglich der Pandemie-Massnahmen informiert.
- Für die Kantonsschule ergeben sich daraus die unten stehenden Anpassungen:
1.1 Sportunterricht
- In allen Klassen ist ab Montag, 31. Mai der Sportunterricht ohne Maske wieder möglich.
- Diese Massnahme gilt für den Innen- und den Aussenbereich.
- Für die Lehrpersonen ist das Tragen der Maske in den Klassenstufen 3 bis 6 im Innenbereich weiterhin obligatorisch.
1.2 Prämierungsfeier Maturarbeiten vom 10. Juni
- Die Prämierungsfeier für herausragende Maturarbeiten findet am 10. Juni für geladene Gäste unter Einhaltung der geltenden BAG-Vorgaben statt.
- Die Teilnehmenden wurden dazu separat informiert.
1.3 Matura- und Diplomfeiern 2021
- Die Maturafeier und die Abschlussfeier WMS der Kantonsschule finden am Dienstag, 29. Juni, am Mittwoch, 30. Juni und am Donnerstag, 1. Juli statt.
- Die Feiern können aufgrund der Pandemielage nur mit geladenen Gästen und unter Berücksichtigung der geltenden Schutzkonzepte durchgeführt werden.
- Die Abschlussklassen wurden dazu separat informiert.
2. Reihentest und Impfen – Allgemeine Lage
2.1 Quelle
- Die Informationen unter Punkt 2 stützen sich auf Unterlagen der Gesundheits- und der Bildungsdirektion.
2.2 Allgemeine Lage
- Immer mehr Menschen in der Schweiz werden gegen Covid-19 geimpft. Nicht mehr nur ältere oder vulnerable Personen werden berücksichtigt, sondern auch Jugendliche ab 16 Jahren. Diese Tatsache hat auch Auswirkungen auf die Corona-Reihentests an der Kantonsschule Zug.
2.3 Wer gilt als geimpfte Person?
- Als vollständig geimpfte Person gilt 15 Tage nach der Verabreichung der Impfung,
- wer ohne bestätigte, zurückliegende SARS-CoV-2 Infektion eine Impfung mit 2 Dosen eines in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffes erhalten hat oder
- wer mit einer bestätigten, zurückliegenden SARS-CoV-2 Infektion eine Dosis eines in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffes erhalten hat.
- Als Bestätigung gilt die von der impfenden Stelle ausgehändigte Bescheinigung oder der Eintrag im Impfausweis.
2.4 Wissenschaftliche Erkenntnisse zu geimpften Personen
- Nach aktueller Einschätzung wird eine SARS-CoV-2-Übertragung nach einer Impfung mit den beiden in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen (Pfizer/BioNTech und Moderna) deutlich reduziert.
- Ein direkter Studiennachweis einer Verhinderung von Virusübertragungen ist noch ausstehend, jedoch schützt eine vollständige Impfung mit zwei Dosen mRNA-Impfstoff wirksam vor einer Infektion und Erkrankung und reduziert weitere Ansteckungen.
2.5 Auswirkung auf wöchentliche Corona-Reihentests
- Geimpfte Personen werden innerhalb von 6 Monaten nach Erreichen des vollständigen Impfschutzes grundsätzlich nicht repetitiv getestet.
- Alle Schulangehörigen, die als vollständig geimpft (vgl. Nr. 3) gelten, nehmen nicht mehr an den Reihentests teil.
- Kantonsärztlich angeordnete Tests im Rahmen von Ausbruchsabklärungen fallen nicht unter diese Bestimmungen.
- Bei erneut auftretenden Symptomen ist ein Test immer notwendig. Dieser soll unmittelbar in einem Covid-19-Testzentrum durchgeführt werden.
2.6 Auswirkung auf Quarantänemassnahmen
- Für geimpfte Personen kann ab dem 15. Tag nach Verabreichung der letzten Dosis auf eine Kontakt-Quarantäne während 6 Monaten verzichtet werden.
- Definitive Entscheide fällt in jedem Fall das Contact-Tracing.
- Über das weitere Vorgehen nach Ablauf der erwähnten Dauer des vollständigen Impfschutzes (zurzeit 6 Monate) werden wir zu gegebener Zeit informieren.
3. WICHTIG: Meldung als geimpfte Person
- Um unser Testregime aufrechterhalten zu können, sind wir darauf angewiesen, dass unsere Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und alle Mitarbeitenden der KSZ, welche gegen SARS-CoV-2 vollständig geimpft sind, dies aktiv mitteilen.
- Bitte stellen Sie uns baldmöglichst eine Kopie der Impfbescheinigung oder des Impfausweises zu (falls per Mail, dann an: info@ksz.ch).
- Wir werden Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Datum der Impfung der Person in eine interne Übersicht aufnehmen, welche unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen mit den Testlisten und mit dem Contact-Tracing des Kantons Zug abgeglichen werden.
4. Schutzkonzepte
- Die Schutzkonzepte der KSZ werden in den nächsten Tagen angepasst.
5. Nächste Informationen
- Gerne informieren wir wieder, sobald nächste wichtige oder dringliche Informationen vorliegen.