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27.05.2021

Statusbericht vom 27. Mai 2021

27.05.2021
Entscheide Bundesrat, Sportunterricht, Prämierungsfeier Maturaarbeiten, Matura- und Dimplomfeiern 2021, Reihentest und Impfen, Meldung als geimpfte Person, Schutzkonzepte, nächste Informationen

Statusbericht vom 27. Mai 2021

1. Entscheide des Bundesrates zur Covid-19-Pandemie

  • Der Bundesrat hat gestern über weitere Lockerungsschritte bezüglich der Pandemie-Massnahmen informiert.
  • Für die Kantonsschule ergeben sich daraus die unten stehenden Anpassungen:

    1.1 Sportunterricht

  • In allen Klassen ist ab Montag, 31. Mai der Sportunterricht ohne Maske wieder möglich.
  • Diese Massnahme gilt für den Innen- und den Aussenbereich.
  • Für die Lehrpersonen ist das Tragen der Maske in den Klassenstufen 3 bis 6 im Innenbereich weiterhin obligatorisch.

    1.2 Prämierungsfeier Maturarbeiten vom 10. Juni

  • Die Prämierungsfeier für herausragende Maturarbeiten findet am 10. Juni für geladene Gäste unter Einhaltung der geltenden BAG-Vorgaben statt.
  • Die Teilnehmenden wurden dazu separat informiert.

    1.3 Matura- und Diplomfeiern 2021

  • Die Maturafeier und die Abschlussfeier WMS der Kantonsschule finden am Dienstag, 29. Juni, am Mittwoch, 30. Juni und am Donnerstag, 1. Juli statt.
  • Die Feiern können aufgrund der Pandemielage nur mit geladenen Gästen und unter Berücksichtigung der geltenden Schutzkonzepte durchgeführt werden.
  • Die Abschlussklassen wurden dazu separat informiert.

2. Reihentest und Impfen – Allgemeine Lage

    2.1 Quelle

  • Die Informationen unter Punkt 2 stützen sich auf Unterlagen der Gesundheits- und der Bildungsdirektion.

    2.2 Allgemeine Lage

  • Immer mehr Menschen in der Schweiz werden gegen Covid-19 geimpft. Nicht mehr nur ältere oder vulnerable Personen werden berücksichtigt, sondern auch Jugendliche ab 16 Jahren. Diese Tatsache hat auch Auswirkungen auf die Corona-Reihentests an der Kantonsschule Zug.

    2.3 Wer gilt als geimpfte Person?

  • Als vollständig geimpfte Person gilt 15 Tage nach der Verabreichung der Impfung,
    • wer ohne bestätigte, zurückliegende SARS-CoV-2 Infektion eine Impfung mit 2 Dosen eines in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffes erhalten hat oder
    • wer mit einer bestätigten, zurückliegenden SARS-CoV-2 Infektion eine Dosis eines in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffes erhalten hat.
  • Als Bestätigung gilt die von der impfenden Stelle ausgehändigte Bescheinigung oder der Eintrag im Impfausweis.

   2.4 Wissenschaftliche Erkenntnisse zu geimpften Personen

  • Nach aktueller Einschätzung wird eine SARS-CoV-2-Übertragung nach einer Impfung mit den beiden in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen (Pfizer/BioNTech und Moderna) deutlich reduziert.
  • Ein direkter Studiennachweis einer Verhinderung von Virusübertragungen ist noch ausstehend, jedoch schützt eine vollständige Impfung mit zwei Dosen mRNA-Impfstoff wirksam vor einer Infektion und Erkrankung und reduziert weitere Ansteckungen.

    2.5 Auswirkung auf wöchentliche Corona-Reihentests

  • Geimpfte Personen werden innerhalb von 6 Monaten nach Erreichen des vollständigen Impfschutzes grundsätzlich nicht repetitiv getestet.
  • Alle Schulangehörigen, die als vollständig geimpft (vgl. Nr. 3) gelten, nehmen nicht mehr an den Reihentests teil.
  • Kantonsärztlich angeordnete Tests im Rahmen von Ausbruchsabklärungen fallen nicht unter diese Bestimmungen.
  • Bei erneut auftretenden Symptomen ist ein Test immer notwendig. Dieser soll unmittelbar in einem Covid-19-Testzentrum durchgeführt werden.

    2.6 Auswirkung auf Quarantänemassnahmen

  • Für geimpfte Personen kann ab dem 15. Tag nach Verabreichung der letzten Dosis auf eine Kontakt-Quarantäne während 6 Monaten verzichtet werden.
  • Definitive Entscheide fällt in jedem Fall das Contact-Tracing.
  • Über das weitere Vorgehen nach Ablauf der erwähnten Dauer des vollständigen Impfschutzes (zurzeit 6 Monate) werden wir zu gegebener Zeit informieren.

3. WICHTIG: Meldung als geimpfte Person

  • Um unser Testregime aufrechterhalten zu können, sind wir darauf angewiesen, dass unsere Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und alle Mitarbeitenden der KSZ, welche gegen SARS-CoV-2 vollständig geimpft sind, dies aktiv mitteilen.
  • Bitte stellen Sie uns baldmöglichst eine Kopie der Impfbescheinigung oder des Impfausweises zu (falls per Mail, dann an: info@ksz.ch).
  • Wir werden Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Datum der Impfung der Person in eine interne Übersicht aufnehmen, welche unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen mit den Testlisten und mit dem Contact-Tracing des Kantons Zug abgeglichen werden.

4. Schutzkonzepte

5. Nächste Informationen

  • Gerne informieren wir wieder, sobald nächste wichtige oder dringliche Informationen vorliegen.

Weitere Informationen

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