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15.05.2020

Unterricht ab 8. Juni 2020

15.05.2020
Statusbericht vom 15. Mai 2020

Statusbericht vom 15. Mai 2020

  1. Ausgangslage auf Ebene Bund
    • Am 13. Mai wurden die Grundprinzipien für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe und der Weiterbildung des BAG und des sbfi publiziert.
    • Falls der Bundesrat am 27. Mai 2020 beschliesst, dass der Präsenzunterricht in der nachobligatorischen Schule wieder aufgenommen werden darf, ist dieser unter Berücksichtigung dieser Grundprinzipien zu führen.

  2. Ausgangslage auf Ebene Mittelschulen Kanton Zug
    • Unsere bisherigen Szenarien und Vorstellungen gingen eher von einer Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts mit allen Klassen des Gymnasiums aus. Dieser einheitliche Schritt ist nun aufgrund der Vorgaben (vgl. Punkt 1) nicht möglich.
    • Die Schulleitung und die Geschäftsleitung des Amtes für Mittelschulen haben deshalb die Grundprinzipien analysiert und nach Wegen gesucht, wie der Unterricht ab dem 8. Juni bis zu den Sommerferien fortgeführt werden könnte.
    • Bei den konkreten Umsetzungsszenarien für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts mussten pädagogische, soziale, fachliche, betriebliche, schulorganisatorische und rechtliche Aspekte gegeneinander abgewogen werden.
    • Da für die Sekundarstufe II insbesondere die 2-Meter-Abstandsregel zu beachten ist, wurden die unten stehenden Eckpunkte (ab Punkt 3) von der Geschäftsleitung AMH festgelegt.

  3. Präsenzunterricht für das Gymnasium Unterstufe (Sekundarstufe I)
    • Analog zu den gemeindlichen Schulen führen wir für die 1. und 2. Klassen des Gymnasiums Präsenzunterricht gemäss Stundenplan durch.
    • Der Unterricht wird wie bisher im Klassenverband abgehalten.
    • Die 2-Meter-Abstandsregel gilt für Schülerinnen und Schüler gegenüber der Lehrperson, jedoch nicht untereinander. Dies entspricht den Grundprinzipien des Präsenzunterrichts an obligatorischen Schulen des BAG.
    • Neben Einschränkungen im eigentlichen Unterricht ist mit diversen anderen Einschränkungen im Haus (Laufwege, Mensa geöffnet oder nur Kiosk-Angebote?, Raumänderungen, Zugangsbeschränkungen zur Anlage als Massnahme zur Lenkung der Personenströme und anderem) zu rechnen.
    • Das entsprechende Schutzkonzept für die KSZ befindet sich in Arbeit und wird baldmöglichst kommuniziert (vgl. Punkt 7).

  4. Fernunterricht für das Gymnasium Mittel- und Oberstufe und Wirtschaftsmittelschule (Sekundarstufe II)
    • Die 2-Meter-Abstandsregel gilt für Schülerinnen und Schüler gegenüber der Lehrperson und auch untereinander.
    • Unterrichtsmodelle, bei denen die ganze Klasse oder Halbklassen anwesend sind, sind bis zum Ende des Schuljahres nicht umsetzbar. Deshalb gilt weiterhin Fernunterricht gemäss Stundenplan bis zu den Sommerferien.
    • Damit der direkte und persönliche Kontakt zwischen Lehrpersonen und Klassen nicht vollständig abbricht, haben wir nachfolgenden Regelungen vorgesehen.
    • Für alle Klassen gilt: Bis zu den Sommerferien sollen insgesamt unter Beachtung der Abstandsregeln zwei Präsenz-Halbtage pro Klasse für fachliche und soziale Kontaktpunkte möglich sein. Diese finden unter organisatorischer Führung der Klassenlehrperson als Halbklassenunterricht mit Einbezug einer zweiten Lehrperson statt. Die Organisation dieser Präsenzhalbtage und deren inhaltliche Gestaltung werfen gemäss ersten Rückmeldungen bei Lehrpersonen diverse Fragen auf. Wir werden so frühzeitig wie möglich über die konkrete Umsetzung informieren.
    • Während der Präsenzhalbtage fällt der stundenplanmässige Fernunterricht für die betreffenden Klassen aus.
    • Wenn Lehrpersonen, die an den Präsenztagen einer bestimmten Klasse (als Klassen- oder Begleitperson) mitwirken, gleichzeitig Fernunterricht in anderen Klassen hätten, organisieren sie eine Beschäftigung für diese Klassen.
    • Die Prüfungen in den Maturitätsfächern der 5. Klassen finden unter Einhaltung der Hygiene- und 2-Meter-Abstandsregel analog den Maturitätsprüfungen statt. Sie dienen der Sicherung ihrer Maturität im Jahr 2021.
    • Für Arbeiten im Rahmen der Maturaarbeit, Maturaarbeits- oder andere Besprechungen können einzelne Schülerinnen und Schüler an der Schule präsent sein. Die betreuende Lehrperson ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Abstands- und Hygienevorschriften des BAG eingehalten werden. Zudem müssen die Termine so gesetzt werden, dass der Fernunterricht vor und nach diesem Termin nicht tangiert wird (insb. durch den Reiseweg von/zur Schule).

  5. Gründe für die Fortführung des Fernunterrichts an der KSZ auf MAR-Stufe - 3. bis 6. Klassen Gymnasium und Wirtschaftsmittelschule (Sekundarstufe II)
    • Gemäss Angaben des BAG gehören die Schülerinnen und Schüler des MAR-Bereichs und der nachobligatorischen Schulzeit in die Gruppe der Personen, bei denen das Ansteckungsrisiko mit zunehmendem Alter steigt.
    • Es gelten immer noch die BAG-Vorgaben, möglichst wenige Personen oder Personengruppen im öffentlichen Raum zu bewegen und den öffentlichen Verkehr zu entlasten.
    • Aufgrund unseres Fachlehrpersonen-Systems kann der für die ganze Schule geltende, komplex verwobene Stundenplan (wechselnde Lehrpersonen, Zimmer, Klassen) zum aktuellen Zeitpunkt nicht verändert werden. Bis zum Schuljahresende ist daher auch eine Staffelung der Anfangs- und Endzeiten nicht möglich.
    • Ein Teil-Fernunterricht (z. B. Lehrperson unterrichtet im Unterrichtszimmer, Schülerinnen und Schüler bewegen sich frei auf dem Schulgelände und folgen dem Unterricht per Laptop) ist nicht möglich, da BYOD nicht flächendeckend eingeführt ist und nicht alle Schülerinnen und Schüler mit Laptops ausgestattet sind. Ausserdem stehen v.a. in den Schulinnenräumen nicht genügend Arbeitsplätze unter Berücksichtigung des 2-Meter-Abstands zur Verfügung, um u. U. mehrere Klassen in dieser Form zu unterrichten.
    • Halbklassenunterricht findet in der Oberstufe oft über Klassengrenzen hinweg in gemischten Kursen (z. B. BG/MU, EF, SF, Sport) oder in bereits bestehenden Halbklassen statt. Hier würden immer wieder grössere Gruppen an die Schule bestellt, neu gemischt und pro Schülerin bzw. Schüler müsste immer auch die Wegstrecke von zu Hause an die KSZ und zurück (bei Ausfall der Lektionen in dieser Zeit) eingerechnet werden.
    • Die Schule kann den Campus bis zum Sommer nicht so einrichten, dass die 2-Meter oder 4m2-Regel des BAG eingehalten werden kann, die Schulzimmer sind dafür zu klein.
    • Ein paralleles Unterrichten von Lehrpersonen im Präsenz- und im Fernunterricht, z.B. durch Formulierung von Aufgaben für denjenigen Klassenteil, der sich nicht gerade im Präsenzunterricht befindet, würde zu einer weiteren Belastung der Lehrpersonen führen. Auch würden sich didaktische, pädagogische Fragen stellen, die in der Kürze der Zeit nicht ausreichend diskutiert und beantwortet werden können.

  6. Bewertung der Situation durch die Schulleitung
    • Wir bedauern ausserordentlich, dass wir per 8. Juni unsere Schülerinnen und Schüler nicht alle wieder in den Präsenzunterricht zurückholen dürfen. Wie gerne hätten wir das getan, viele von uns hätte es erleichtert, wie schön wäre ein gemeinsamer Abschluss des Schuljahres in gewohnter Tradition gewesen.
    • Seit dem 13. März ist sehr vieles anders geworden, einiges wird wohl noch für einige Zeit so bleiben.
    • Die oben aufgeführten Massnahmen mögen hinsichtlich der vielen Lockerungen in anderen Lebensbereichen (Läden, Restaurants) nicht allen Lesenden gleich verständlich sein. Für die Schule gelten aber die vom BAG erlassenen Rahmenvorgaben.
    • Wir danken allen Lehrpersonen dafür, ausgehend von der immer wieder aktuellsten Situation und Vorgabe, den Unterricht und den Schulbetrieb bestmöglich zu gewährleisten. Wir spüren durch Rückmeldungen ein breites Vertrauen dahingehend, dass die getroffenen Beschlüsse im Rahmen der Vorgaben überlegt und zugunsten der Schulgemeinschaft getroffen werden. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich.

  7. Weiterarbeit innerhalb der KSZ
    • Die Schulleitung arbeitet einerseits an einem umfassenden Schutzkonzept, andererseits themenbezogen an detaillierten Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung einzelner oben aufgeführter Eckwerte.
    • Sobald entsprechende Beschlüsse vorliegen, informieren wir wieder.

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