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03.11.2020

Zahlen – Schutzkonzepte – Anlässe- Handreichungen

03.11.2020
Statusbericht vom 3. November 2020

Statusbericht vom 3. November

  1. Ausgangslage
    • Die Pandemie ist auch an unserer Schule angekommen.
    • Die unten stehenden Zahlen sind in Relation zu den rund 1700 Personen, die an unserer Schule täglich ein- und ausgehen, zu sehen. Die Schutzkonzepte greifen.
    • Zahlen Stand heute, 3.11.2020:
      • rund 70 Schülerinnen und Schüler insgesamt, davon
        3 positiv,
        7 in Isolation mit Symptomen und offenem Testergebnis,
        7 in Isolation bei Erkrankung,
        Rest in Quarantäne
      • 4 Lehrerinnen / Lehrer insgesamt, davon 
        2 positiv, in Isolation bei Erkrankung,
        Rest in Quarantäne

  2. Schutzkonzept KSZ
  3. Schutzkonzept Musikunterricht
    • Das ausführliche Schutzkonzepte für den Musikunterricht stehen im Corona-Ticker zum Download zur Verfügung.
    • Für sämtliche Stufen gilt:
      • Der Musikunterricht findet weiterhin im Klassen- bzw. im Kursverband statt.
      • Es gilt eine generelle Maskenpflicht.
    • Für das Gymnasium Unterstufe (1. und 2. Klassen) gilt:
      • Chorsingen bleibt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erlaubt. An der KSZ gilt aber eine Maskenpflicht.
      • Chorsingen (Klassensingen) ist möglich, aufgrund der Maskentragepflicht jedoch in kurzen Singeinheiten.
    • Für das Gymnasium Mittel- und Oberstufe (3. bis 6. Klassen) gilt:
      • Es findet kein Chorsingen (Klassensingen) statt.
    • Für das Freifach Big Band gilt:
      • Das Freifach findet statt mit jeweils max. 15 Teilnehmenden, wöchentlich alternierend.
      • Die Proben finden in der Aula statt.

  4. Schutzkonzept Sportunterricht
    • Das ausführliche Schutzkonzept für den Sportunterricht steht im Corona-Ticker zum Download zur Verfügung.
    • Für den Sportunterricht in den 1. und 2. Klassen gilt:
      • Es gilt die Maskenpflicht vor und nach dem Sportunterricht, insbesondere in den Umkleideräumen.
      • Vor und nach der Sportlektion werden die Hände desinfiziert.
      • Die Masken werden im Umkleideraum deponiert.
      • Es gibt keine Einschränkung bei den Sportarten, Körperkontakt ist erlaubt.
    • Für den Sportunterricht in den 3. bis 6. Klassen gilt:
      • Es gilt die Maskenpflicht in den Umkleideräumen.
      • Auch der Sportunterricht findet nur noch mit Maske statt. Es empfiehlt sich, eine zusätzliche Maske mitzunehmen.
      • Vor und nach der Sportlektion werden die Hände desinfiziert.
      • Körperkontakt ist nicht erlaubt.
      • Sportarten, in denen Körperkontakt üblich ist (z. B. Fussball), sind nicht erlaubt. Reine Technikübungen ohne Körperkontakt dürfen durchgeführt werden.
    • Für die Freifächer gilt:
      • Das Freifach Unihockey wird bis auf Weiteres ausgesetzt.
      • Das Freifach Kraft ist auf 10 Personen pro Durchführung beschränkt.
      • Die Freifächer Volleyball, Klettern und Functional Training werden auf maximal 15 Personen begrenzt.
    • Weiterhin bitten wir zu beachten:
      • Eine Dispensation vom Sportunterricht durch die Eltern ist nicht möglich.
      • Für vulnerable Schülerinnen und Schüler und solche, die mit vulnerablen Personen im engen Kontakt stehen (z. B. Familienmitglieder), kann bei der zuständigen Rektorin bzw. beim zuständigen Rektor ein zeitlich befristeter Dispensationsantrag für den Sportunterricht gestellt werden. Eine ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen. Damit in diesen Fällen nicht auf Bewegung verzichtet wird, erteilen die Sportlehrpersonen Bewegungsaufträge im Sinne von activdispens.

  5. Anlässe
    • Im Terminkalender der KSZ wurden viele Termine angesetzt, die Schülerinnen und Schüler, teils mit ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, teils mit Lehrpersonen oder nur Lehrpersonen betreffen. Leider müssen wir aufgrund der aktuellen Situation und Einschränkungen durch die Verordnung des Bundesrats folgende Anlässe absagen:
      • ab 2.11.2020: Elternabende 5. Klassen Gymnasium
      • 11.11.2020: Herbstkonferenz; es findet Unterricht gem. Stundenplan statt.
      • 12.11.2020: TecDay KSZ 2020
      • 16. – 20.11.2020: Elternbesuchstage 1. – 6. Klassen
      • 16.11.2020: Elternabend 4. Klassen WMS
      • 19.11.2020: Elternabend 5. Klassen WMS
      • 24.11.2020: Orientierungsveranstaltung Übertritt Primarschule - Gymnasium
      • 25.11.2020: Elternabend 6. Klassen WMS
      • 29.11.2020: Adventskonzert Zuger Jugendorchester und Schülerorchester, Kirche St. Johannes
      • 1.12.2020: Einführungsveranstaltung Praktikum 4. Klassen Gymnasium
      • 3.12.2020: 2. Allgemeine Konferenz, es findet Unterricht gem. Stundenplan statt.
      • 2., 3., 10.12.2020 «Mönsche uf Ärde» (Bewegte Biographien, Big Band)
      • 4./5.12.2020: Visionskonferenz
      • 18.12.2020: Weihnachtsfeier; der Unterricht endet um 15.10 Uhr.
      • 18.12.2020: Weihnachtsapéro
    • Die Proben des Kanti-Theaters finden weiterhin statt.
    • Falls weitere Anlässe abgesagt oder verschoben werden, informieren wir wieder.
    • Die Studienwoche Frühling 2021 (12.4. – 16.4.2021) wird ebenfalls abgesagt. Es findet Unterricht gem. Stundenplan statt. 
      speziell für die

      • 5. Klassen Gymnasium:
        Der Sprachaufenthalt im Ausland während der Studienwoche wird abgesagt.

        Das individuelle Praktikum wird auch mit zweiwöchiger Dauer anerkannt. Ein Praktikumsbericht muss in jedem Fall abgegeben werden, da er eine Lernstation des EDK-Teilprojekts 1, Basale Kompetenzen in der Erstsprache, darstellt.
        Für Schülerinnen und Schüler der Klassen, die einen Sprachaufenthalt (von einer, zwei oder drei Wochen Dauer) geplant haben, werden individuelle Lösungen gesucht.

        Die Woche nach den Frühlingsferien ist unterrichtsfrei. In dieser Zeit wird eine Praktikumswoche absolviert oder eine während der Ferien absolvierte kompensiert.

        6. Klassen Gymnasium und WMS:
        Die Studienreisen bzw. -tage finden nicht statt.

  6. Wintersportlager
    • Die Organisation der Wintersportlager läuft, die Durchführung ist nach wie vor ungewiss.
    • Die Schulleitung würde sich freuen, wenn die Wintersportlager durchgeführt werden könnten. Sie wird Anfang Dezember eine Lagebeurteilung durchführen und allfällige Entscheide kommunizieren.

  7. Schülerinnen und Schüler in Quarantäne
    • Die coronabedingten Absenzen (Quarantäne, Isolation) in unseren Klassen nehmen zu. Die abwesenden Schülerinnen und Schüler sind dabei sehr oft nicht krank. Im Gegenteil: Sie sind arbeitsfähig, arbeitswillig und möchten den Anschluss nicht verpassen.
    • Dieses Bemühen unterstützen wir. Demnächst werden die Lehrpersonen mit Headsets ausgestattet. Damit können die abwesenden Schülerinnen und Schüler in Form einer akustischen Übertragung (analog einer Radiosendung; mittels MS-Teams) mitverfolgen, was im Unterricht gemacht wird.
    • Es handelt sich dabei nicht um Fernunterricht. Der Unterricht ist primär für die anwesenden Schülerinnen und Schüler, die (hoffentlich auch weiterhin) die Mehrheit der Klasse ausmachen, gestaltet und auf sie ausgerichtet. Die akustische Übertragung hilft den abwesenden Schülerinnen und Schüler, mittels Ton und bereitgestelltem Unterrichtsmaterial, am "Ball zu bleiben".
  8. Handreichung zu Covid-19-Fällen – Vorgehen von Schülerinnen und Schülern
    1. Die im Statusbericht vom 20. Oktober 2020 publizierte "Handreichung zu Covid-19-Fällen" geht davon aus, dass das Contact Tracing funktioniert und alle Personen mit positivem Testergebnis und deren enge Kontaktpersonen erfasst, verfolgt und mit entsprechenden Instruktionen belegt werden können.
    2. Die rasant steigenden Fallzahlen im Kanton Zug und in den umliegenden Kantonen haben dazu geführt, dass die Kontaktaufnahme durch das Contact Tracing stark zeitverzögert geschieht und Massnahmen nicht in jedem Fall sofort ergriffen bzw. verhängt werden können.
    3. Aus diesem Grund wurde die Handreichung vereinfacht: siehe "Handreichung zum Vorgehen im Zusammenhang mit Covid-19-Symptomen und -Erkrankungen für Schülerinnen und Schüler" vom 3. November 2020

 

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