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6. Charta zu Prüfen und Beurteilen

Charta zu Prüfen und Beurteilen an der Kantonsschule Zug

Wir Lehrerinnen und Lehrer der Kantonsschule Zug halten uns an die unten stehenden Regeln1. Weichen wir ausnahmsweise von ihnen ab, so begründen wir dies.

  • Wir sprechen Prüfungstermine mit den Klassen ab und tragen sie in schulNetz ein.
  • Wir achten darauf, dass eine Klasse nicht mehr als eine grosse Prüfung am Tag und nicht mehr als drei grosse Prüfungen – bei Einverständnis der Klasse vier – in einer Woche hat. In Klassen, in denen die Semesterpromotion gilt, führen wir nicht mehr grosse Prüfungen durch, als in diesem Fach Wochenlektionen pro Semester stattfinden. In Klassen, in denen die Jahrespromotion gilt, ist es maximal die doppelte Anzahl an grossen Prüfungen. Unter grossen Prüfungen verstehen wir Leistungsmessungen, die mit einem Vorbereitungsaufwand von einer Stunde oder mehr und/oder mit erheblicher Belastung während der ganzen Lektion verbunden sind. Wir achten darauf, dass ein einzelnes Fach die Schülerinnen und Schüler zeitlich – insbesondere durch grosse und kleine Prüfungen – nicht übermässig beansprucht.
  • Den Prüfungsstoff geben wir den Klassen mindestens eine Woche im Voraus bekannt – in Form von Lernzielen oder mit konkreten Beschreibungen.
  • In unseren Prüfungen ist angegeben, wie die einzelnen Aufgaben gewichtet sind, und für die Schülerinnen und Schüler ist auch im Voraus klar, wie viel eine Prüfung für die Semester- bzw. Jahresnote zählt.
  • Die Prüfungen geben wir nach spätestens zwei Wochen zurück und besprechen sie mit den Klassen.
  • Die Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Prüfungen mit nach Hause nehmen.
  • Wir verzichten auf unangekündigte «Blitzprüfungen».
  • Wir bewerten Leistungen – nicht Disziplin. Das gilt auch für die mündliche Arbeit.
  • In den Fachschaften tauschen wir uns regelmässig über unsere Beurteilungspraxis aus.

1Neben der Charta gelten die Vorgaben gem. Erlassen der Kantonsschule Zug.
  Von der Lehrerschaft verabschiedet anlässlich der Frühjahreskonferenz von 20. Juni 2014. Aktualisiert per 1. August 2022.

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