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Sprachaufenthalt Französisch

Der obligatorische Sprachaufenthalt findet für alle Lernenden der WMS im 2. Schuljahr statt.

In der WMS ist ein Sprachaufenthalt im französischsprachigen Gebiet obligatorisch. Dieser dauert drei Wochen und findet in den Sommerferien am Ende des ersten Ausbildungsjahres oder vor bzw. in den Herbstferien des zweiten Ausbildungsjahres statt.

Die Schülerinnen und Schüler legen mit ihren Eltern selbst fest, wo und wann sie innerhalb der gesetzten Rahmenbedingungen den Sprachaufenthalt absolvieren. Ziel des Sprachaufenthalts ist, die eigenen Sprachkenntnisse zu festigen und auszubauen, aber auch Land und Leute, andere Kulturen und Lebensgewohnheiten kennenzulernen und zu erleben.

Es besteht allerdings die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch den Kanton. (Siehe auch Reglement zur Gewährung von Beiträgen zum Fremdsprachenaufenthalt)

Anträge sind über die entsprechenden Formulare an das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule zu richten.

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