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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Grundsätzliches und Höhe der Abzüge

Grundsätzlich sind alle Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen und zur Erzielung des Erwerbseinkommens im Bemessungsjahr notwendig sind, abzugsberechtigt. Werden solche Aufwendungen durch den Arbeitgeber vergütet, so entfällt die Abzugsberechtigung.

Rechtsgrundlage bilden für die Kantons- und Gemeindesteuern § 25 StG und § 10 VO StG und für die direkte Bundessteuer Art. 26 DBG und die Verordnung über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (SR 642.118.1) samt Anhang. Die in diesem Anhang festgelegten Ansätze gelten sowohl für die direkte Bundessteuer wie auch für die Kantons- und Gemeindesteuern.
 

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