Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Bewegliches Privatvermögen
Grundsätzliches zum beweglichen Privatvermögen
Vermögensverwaltung durch Dritte
Vermögensverwaltung
Abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten
Abzugsfähig sind Vermögensverwaltungskosten unter anderem für:
- die Aufbewahrung von Vermögensgegenständen (Wertpapiere, Wertsachen, Wertschriften) in offenen Depots oder Schrankfächern (Depot-, Schrankfach-, Safegebühren);
- die Inkassokosten und Transferspesen, welche der Einforderung und Sicherung von Guthaben, Zinsen, Beteiligungserträgen und Gewinnanteilen dienen (z.B. Couponeinlösung in Fremdwährung);
- die Vermögensverwaltung von Behörden und Willensvollstreckern im Rahmen der blossen Verwahrung und Verwaltung von Vermögenswerten;
- Gerichte und Anwälte zur Sicherung oder Einforderung von Vermögen, welches ein steuerbares Einkommen abwerfen kann;
- Kosten (inkl. Gerichte und Anwälte) im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung von beweglichem Vermögen, soweit es ein steuerbares Einkommen abwerfen kann oder der Sicherung des beweglichen Vermögens dient;
- die Bankspesen im Zusammenhang mit der Erstellung des Depotverzeichnisses zu Steuerzwecken;
- die Bankspesen im Zusammenhang mit den Rückforderung- und Anrechnungsanträge für ausländische Quellensteuern;
- die Auslieferung von Wertschriften;
- die Kommissionen auf in- und ausländischen Treuhandanlagen (da dadurch ein höheres steuerbares Einkommen erzielt werden kann).