Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Bewegliches Privatvermögen
Gebäudeunterhaltskosten
Grundsätzliches zu Gebäudeunterhaltskosten
Abziehbare Kosten
Nicht abziehbare Kosten
Pauschalabzug Gebäudeunterhaltskosten
Steuerliche Erleichterungen für energiesparende Massnahmen
Übersicht
Als Kosten für die Förderung des Energiesparens bei bestehenden Gebäuden gelten:
- Kosten der Wärmeisolierung von Gebäuden, d.h. Kosten für spezielle Isolierungen an Dach, an Innen- und Aussenwänden sowie für entsprechenden Ersatz von Fenstern;
- Kosten für den Einbau von anerkannten anderen energiesparenden Einrichtungen, für den Ersatz von Einrichtungen, welche der rationellen Energienutzung dienen, sowie für Einrichtungen zur Nutzbarmachung alternativer Energiequellen;
- Kosten für energietechnische Analysen und Energiekonzepte.
Diese Kosten sind in dem Masse zu kürzen, als der Steuerpflichtige öffentliche oder private Beiträge erhält.