Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen
Zuteilungsnormen
Steuerausscheidungsnormen allgemein
Steuerausscheidungsnormen bei Geschäftsbetrieben im Besonderen
Aufwandüberschüsse
Gewinnungskostenüberschüsse
Gewinnungskostenüberschuss aus einer ausserkantonalen Liegenschaft
Diese sind zuerst mit den weiteren Einkünften des Liegenschaftskantons zu verrechnen. Verbleibende Gewinnungskostenüberschüsse sind vom Hauptsteuerdomizil (Wohnsitzkanton) zu übernehmen, sofern am Hauptsteuerdomizil ausreichend verrechenbare Einkünfte vorhanden sind. Falls nicht, müssen allfällige weitere Liegenschaftskantone die verbleibenden Gewinnungskosten übernehmen (Schlechterstellungsverbot). Die Übernahme der Gewinnungskostenüberschüsse durch die anderen Liegenschaftskantone erfolgt im Verhältnis der Nettoeinkünfte.