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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen

Zuteilungsnormen

Steuerausscheidungsnormen allgemein

Steuerausscheidungsnormen bei Geschäftsbetrieben im Besonderen

Aufwandüberschüsse

Gewinnungskostenüberschüsse

Gewinnungskostenüberschuss aus einer ausserkantonalen Liegenschaft

Gewinnungskostenüberschuss des Geschäftes

Diese sind in erster Linie ebenfalls vom Hauptsteuerdomizil (Wohnsitzkanton) zu übernehmen, soweit am Hauptsteuerdomizil ausreichend verrechenbare Einkünfte vorhanden sind.
Umgekehrt muss der Geschäftsortkanton einen am Hauptsteuerdomizil resultierenden Gewinnungskostenüberschuss voll übernehmen, soweit am Geschäftsortkanton ausreichend verrechenbare Einkünfte vorhanden sind. Falls nicht sämtliche Gewinnungskostenüberschüsse am Hauptsteuerdomizil und am Geschäftsortkanton verrechnet werden können, müssen allfällige weitere Liegenschaftskantone die verbleibenden Gewinnungskosten übernehmen (Schlechterstellungsverbot). Die Übernahme der Gewinnungskostenüberschüsse durch die anderen Liegenschaftskantone erfolgt im Verhältnis der Nettoeinkünfte.

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