Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen
Zuteilungsnormen
Steuerausscheidungsnormen allgemein
Steuerausscheidungsnormen bei Geschäftsbetrieben im Besonderen
Aufwandüberschüsse
Gewinnungskostenüberschüsse
Gewinnungskostenüberschuss aus einer ausserkantonalen Liegenschaft
Gewinnungskostenüberschuss des Geschäftes
Diese sind in erster Linie ebenfalls vom Hauptsteuerdomizil (Wohnsitzkanton) zu übernehmen, soweit am Hauptsteuerdomizil ausreichend verrechenbare Einkünfte vorhanden sind.
Umgekehrt muss der Geschäftsortkanton einen am Hauptsteuerdomizil resultierenden Gewinnungskostenüberschuss voll übernehmen, soweit am Geschäftsortkanton ausreichend verrechenbare Einkünfte vorhanden sind. Falls nicht sämtliche Gewinnungskostenüberschüsse am Hauptsteuerdomizil und am Geschäftsortkanton verrechnet werden können, müssen allfällige weitere Liegenschaftskantone die verbleibenden Gewinnungskosten übernehmen (Schlechterstellungsverbot). Die Übernahme der Gewinnungskostenüberschüsse durch die anderen Liegenschaftskantone erfolgt im Verhältnis der Nettoeinkünfte.