Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)
Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer
Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken
Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht
Hinweis
Grundsätzliches zur unbeschränkten unterjährigen Steuerpflicht
Abzüge
Satzbestimmung: regelmässige und nicht regelmässige Einkünfte
Beispiel: Unterjährige Steuerpflicht mit Wegzug ins bzw. Zuzug aus dem Ausland
Beispiel: Tod eines Ehegatten
Einkommenssteuer
Bei Tod eines Ehegatten werden beide bis zum Todestag gemeinsam besteuert. Der Tod gilt als Beendigung der gemeinsamen Steuerpflicht und als Beginn der Steuerpflicht des überlebenden Eheteils (§ 49 Abs. 4 StG).
Beispiel Tod eines Ehegatten - Einkommenssteuer: | ||
Am 31. Oktober 2003 stirbt der Ehemann des Rentnerehepaares | ||
Gemeinsame Besteuerung 1.1. - 31.10.2003 | steuerbar | satzbestimmend |
Pension 1.1. - 31.10. | Fr. 50'000.– | Fr. 60'000.– |
AHV-Rente | Fr. 30'000.– | Fr. 36'000.– |
Wertschriftenerträge (Fälligkeiten bis 31.10.) | Fr. 2'000.– | Fr. 2'000.– |
./. Versicherungsabzug | Fr. 5'000.– | Fr. 6'000.– |
./. Persönlicher Abzug | Fr. 10'833.– | Fr. 13'000.– |
Steuerbares Einkommen (Tarif § 35 Abs. 2 StG) | Fr. 66'176.– | |
satzbestimmendes Einkommen | Fr. 79'000.– |
Besteuerung überlebender Eheteil 1.11. - 31.12.2003 | steuerbar | satzbestimmend |
Pension 1.11. - 31.12 | Fr. 7'000.– | Fr. 42'000.– |
AHV-Rente | Fr. 4'000.– | Fr. 24'000.– |
Wertschriftenerträge (Fälligkeiten bis 1.11.) | Fr. 500.– | Fr. 500.– |
./. Versicherungsabzug | Fr. 500.– | Fr. 3'000.– |
./. Persönlicher Abzug | Fr. 1'083.– | Fr. 6'500.– |
Steuerbares Einkommen (Tarif § 35 Abs. 1 StG) | Fr. 9'917.– | |
satzbestimmendes Einkommen | Fr. 57'000.– |