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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken

Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht

Hinweis

Grundsätzliches zur unbeschränkten unterjährigen Steuerpflicht

Abzüge

Satzbestimmung: regelmässige und nicht regelmässige Einkünfte

Beispiel: Unterjährige Steuerpflicht mit Wegzug ins bzw. Zuzug aus dem Ausland

Beispiel: Tod eines Ehegatten

Einkommenssteuer

Bei Tod eines Ehegatten werden beide bis zum Todestag gemeinsam besteuert. Der Tod gilt als Beendigung der gemeinsamen Steuerpflicht und als Beginn der Steuerpflicht des überlebenden Eheteils (§ 49 Abs. 4 StG).

Beispiel Tod eines Ehegatten - Einkommenssteuer:
Am 31. Oktober 2003 stirbt der Ehemann des Rentnerehepaares
Gemeinsame Besteuerung 1.1. - 31.10.2003steuerbarsatzbestimmend
Pension 1.1. - 31.10.Fr. 50'000.–Fr. 60'000.–
AHV-RenteFr. 30'000.–Fr. 36'000.–
Wertschriftenerträge (Fälligkeiten bis 31.10.)Fr. 2'000.–Fr. 2'000.–
./. VersicherungsabzugFr. 5'000.–Fr. 6'000.–
./. Persönlicher AbzugFr. 10'833.–Fr. 13'000.–
Steuerbares Einkommen (Tarif § 35 Abs. 2 StG)Fr. 66'176.–
satzbestimmendes Einkommen Fr. 79'000.–
Besteuerung überlebender Eheteil 1.11. - 31.12.2003steuerbarsatzbestimmend
Pension 1.11. - 31.12Fr. 7'000.–Fr. 42'000.–
AHV-RenteFr. 4'000.–Fr. 24'000.–
Wertschriftenerträge (Fälligkeiten bis 1.11.)Fr. 500.–Fr. 500.–
./. VersicherungsabzugFr. 500.–Fr. 3'000.–
./. Persönlicher AbzugFr. 1'083.–Fr. 6'500.–
Steuerbares Einkommen (Tarif § 35 Abs. 1 StG)Fr. 9'917.–
satzbestimmendes Einkommen Fr. 57'000.–

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