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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken

Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht

Hinweis

Grundsätzliches zur unbeschränkten unterjährigen Steuerpflicht

Abzüge

Satzbestimmung: regelmässige und nicht regelmässige Einkünfte

Beispiel: Unterjährige Steuerpflicht mit Wegzug ins bzw. Zuzug aus dem Ausland

Beispiel: Tod eines Ehegatten

Einkommenssteuer

Vermögenssteuer

Bei der Vermögenssteuer wird das am letzten Tag der gemeinsamen Steuerpflicht vorhandene Vermögen von beiden Eheteilen abzüglich des vollen Freibetrages für Verheiratete besteuert und die Steuer pro rata temporis erhoben. Bei der Veranlagung des überlebenden Ehegatten wird dessen Vermögen per 31.12. ermittelt und nach Abzug des vollen Freibetrages für Alleinstehende besteuert. Auch hier wird die Steuer pro rata temporis erhoben.

Beispiel Tod eines Ehegatten - Vermögenssteuer
Am 31. Oktober 2003 stirbt der Ehemann eines Rentnerehepaares
Gemeinsame Besteuerung 1.1. - 31.10.2003steuerbarSteuerbetrag
Reinvermögen per 31.10.Fr. 300'000.–
./. FreibetragFr. 160'000.–
Steuerbares Vermögen für 12 MonateFr. 140'000.–
Vermögenssteuer für 12 Monate Fr. 70.–
Vermögenssteuer für 10 Monate Fr. 58.30
Besteuerung überlebender Eheteil 1.11. - 31.12.2003steuerbarSteuerbetrag
Reinvermögen per 31.12.Fr. 320'000.–
./. FreibetragFr. 80'000.–
Steuerbares Vermögen für 12 MonateFr. 240'000.–
Vermögenssteuer für 12 Monate Fr. 165.–
Vermögenssteuer für 2 Monate Fr. 27.50

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