Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)
Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer
Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken
Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht
Hinweis
Grundsätzliches zur unbeschränkten unterjährigen Steuerpflicht
Abzüge
Satzbestimmung: regelmässige und nicht regelmässige Einkünfte
Beispiel: Unterjährige Steuerpflicht mit Wegzug ins bzw. Zuzug aus dem Ausland
Beispiel: Tod eines Ehegatten
Einkommenssteuer
Vermögenssteuer
Bei der Vermögenssteuer wird das am letzten Tag der gemeinsamen Steuerpflicht vorhandene Vermögen von beiden Eheteilen abzüglich des vollen Freibetrages für Verheiratete besteuert und die Steuer pro rata temporis erhoben. Bei der Veranlagung des überlebenden Ehegatten wird dessen Vermögen per 31.12. ermittelt und nach Abzug des vollen Freibetrages für Alleinstehende besteuert. Auch hier wird die Steuer pro rata temporis erhoben.
Beispiel Tod eines Ehegatten - Vermögenssteuer | ||
Am 31. Oktober 2003 stirbt der Ehemann eines Rentnerehepaares | ||
Gemeinsame Besteuerung 1.1. - 31.10.2003 | steuerbar | Steuerbetrag |
Reinvermögen per 31.10. | Fr. 300'000.– | |
./. Freibetrag | Fr. 160'000.– | |
Steuerbares Vermögen für 12 Monate | Fr. 140'000.– | |
Vermögenssteuer für 12 Monate | Fr. 70.– | |
Vermögenssteuer für 10 Monate | Fr. 58.30 | |
Besteuerung überlebender Eheteil 1.11. - 31.12.2003 | steuerbar | Steuerbetrag |
Reinvermögen per 31.12. | Fr. 320'000.– | |
./. Freibetrag | Fr. 80'000.– | |
Steuerbares Vermögen für 12 Monate | Fr. 240'000.– | |
Vermögenssteuer für 12 Monate | Fr. 165.– | |
Vermögenssteuer für 2 Monate | Fr. 27.50 |