Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)
Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer
Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken
Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode
Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen
Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen
Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen
Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen
Beginn der Steuerpflicht juristischer Personen bei Gründung
Beginn der Steuerpflicht bei Mantelhandel
Beginn und Ende der Steuerpflicht bei Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung (Zuzug/Wegzug)
Verlustverechnung nach Sitzverlegung
Änderung der Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit
Art. 22 Abs. 2 StHG behandelt die Folgen der Begründung, Änderung oder Aufhebung von Nebensteuerdomizilen im interkantonalen Verhältnis. Dieses Nebensteuerdomizil kann jenes einer Betriebsstätte oder jenes einer Kapitalanlageliegenschaft sein. Der Grundsatz der Einheit der Steuerperiode ist im Sitzkanton wie im Kanton mit der wirtschaftlichen Zugehörigkeit anwendbar (Prinzip der Einheit der Bemessungsgrundlage). Dies führt dazu, dass bei der Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Nebensteuerdomizils ein Kanton nur eine Quote der Gesamtfaktoren besteuern kann und dass die Summe der von sämtlichen Kantonen erfassten Faktoren den Betrag der Gesamtfaktoren nicht übersteigen darf. Kleinere Abweichungen auf Grund unterschiedlicher kantonaler Bestimmungen zur Ermittlung der Faktoren (Abschreibungsmethode usw.) bleiben allerdings vorbehalten. Beispiele für die interkantonale Ausscheidung bei Änderung der Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit enthält § 53.