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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Allgemeines

Die Festlegung des Mietwertes von selbstgenutzten Liegenschaften (Eigenmietwert)

Die Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht bei der Einkommenssteuer

Die zivlirechtliche Ordnung von Nutzniessung und Wohnrecht (Grundsatz)

Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht im Privatvermögen (Einkommenssteuer)

Besteuerung einer Einmalentschädigung im Zeitpunkt der Einräumung einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts
Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht während der Nutzungsdauer
Unentgeltliches Nutzungsrecht (kein periodisches Entgelt)
Entgeltliches Nutzungsrecht (periodisches Entgelt)
Abzug von Liegenschaftsunterhaltskosten

Schuldzinsenabzug

Die Schuldzinsen sind steuerlich bei derjenigen Partei zu berücksichtigen, die die Schuldzinsen effektiv trägt. Das kann der nutzungsbelastete Grundeigentümer oder auch die nutzungsberechtigte Person sein. Die Pflicht der nutzungsberechtigten Person zur Tragung von Schuldzinsen kann sich aus einem direkt mit dem Hypothekargläubiger eingegangenen Schuldverhältnis ergeben; sie kann aber auch auf einer Vereinbarung mit dem nutzungsbelasteten Grundeigentümer beruhen.

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