Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Grundsätzliches zur unselbständigen Erwerbstätigkeit
Dienstaltersgeschenke
Kinder- und Familienzulagen
Einkünfte aus Kinderbetreuung
Naturaleinkünfte
Lidlohn
Nebenerwerb
Mitarbeiterbeteiligungen
Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, Tokens usw.)
Kryptowährungen sind digitale Zahlungsmittel bzw. Vermögenswerte. Sie sind im weitesten Sinne vergleichbar mit einem Bankguthaben, es besteht jedoch kein Anrecht auf Barauszahlung in Schweizer Franken oder in einer traditionellen Fremdwährung. Aktuell existieren etwa 1'000 Kryptowährungen und es kommen laufend neue hinzu. Die bekanntesten und verbreitesten Kryptowährungen sind Bitcoin, Ethereum, Ripple, Litecoin und Dash.
Erhält jemand als angestellte Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Lohnzahlungen oder Gehaltsnebenleistungen in Form von Bitcoins oder anderen Kryptowährungen, so handelt es sich um steuerbares Erwerbseinkommen, welches auf dem Lohnausweis auszuweisen ist. Als Betrag aufzuführen ist der Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses umgerechnet in Schweizer Franken.
Detaillierte Angaben zu Kryptowährungen finden Sie im Merkblatt Steuern für Privatpersonen vom 30. November 2017 auf der Website der Steuerverwaltung unter dem Thema Kryptowährungen