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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Grundsätzliches zur unselbständigen Erwerbstätigkeit

Dienstaltersgeschenke

Kinder- und Familienzulagen

Einkünfte aus Kinderbetreuung

Naturaleinkünfte

Lidlohn

Nebenerwerb

Mitarbeiterbeteiligungen

Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, Tokens usw.)

Kryptowährungen sind digitale Zahlungsmittel bzw. Vermögenswerte. Sie sind im weitesten Sinne vergleichbar mit einem Bankguthaben, es besteht jedoch kein Anrecht auf Barauszahlung in Schweizer Franken oder in einer traditionellen Fremdwährung. Aktuell existieren etwa 1'000 Kryptowährungen und es kommen laufend neue hinzu. Die bekanntesten und verbreitesten Kryptowährungen sind Bitcoin, Ethereum, Ripple, Litecoin und Dash.

Erhält jemand als angestellte Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Lohnzahlungen oder Gehaltsnebenleistungen in Form von Bitcoins oder anderen Kryptowährungen, so handelt es sich um steuerbares Erwerbseinkommen, welches auf dem Lohnausweis auszuweisen ist. Als Betrag aufzuführen ist der Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses umgerechnet in Schweizer Franken.

Detaillierte Angaben zu Kryptowährungen finden Sie im Merkblatt Steuern für Privatpersonen vom 30. November 2017 auf der Website der Steuerverwaltung unter dem Thema Kryptowährungen

 

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