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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Grundsätzliches zur unselbständigen Erwerbstätigkeit

Dienstaltersgeschenke

Kinder- und Familienzulagen

Einkünfte aus Kinderbetreuung

Naturaleinkünfte

Lidlohn

Nebenerwerb

Mitarbeiterbeteiligungen

Mitarbeiterbeteiligungen

Für die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen wird auf das Kreisschreiben Nr. 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Version vom 30. Oktober 2020 hingewiesen.

Nachfolgeregelungen und Mitarbeiterbeteiligungen aus steuerlicher Sicht Praxishandhabung des Kantons Zug

Grundsatzfragen bei Beteiligungsverkäufen

  • Ist der Käufer eine unabhängige Drittpartei? Falls dies bejaht wird, sind die nachfolgenden Ausführungen nicht anwendbar.
  • Besteht ein Mitarbeiterbeteiligungsplan? Falls ja, werden die Aktien im Rahmen dieses Planes übertragen oder ist eine Nachfolgeregelung beabsichtigt? Trifft letzteres zu, sind die nachfolgenden Ausführungen zu beachten. Andernfalls kommen die steuerlichen Regelungen betreffend Mitarbeiterbeteiligungen (inklusive Bescheinigungspflicht Arbeitgebergesellschaft) zur Anwendung.
  • Steht der Erwerb der Aktien in einem Kausalzusammenhang mit einem aktuellen oder bevorstehenden Arbeitsverhältnis des Erwerbers? Wird diese Frage bejaht, ist im Grundsatz von einer Mitarbeiterbeteiligung auszugehen. Davon abweichend kann es sich jedoch im konkreten Einzelfall auch um eine Nachfolgeregelung handeln. Zur Feststellung kommen nachfolgende Überlegungen zur Anwendung.

Als Hilfestellung dient die unten aufgeführte (nicht abschliessende) Tabelle. Massgebend ist immer die Würdigung aller Umstände im konkreten Einzelfall.

Geldwerter Vorteil bei Übernahme

Liegt der bezahlte Preis unter dem steuerlich anerkannten Formelwert berechnet nach SSK-Kreisschreiben 28 (i.d.R. Praktikermethode wobei der Ertragswert auch nur einfach berücksichtigt werden kann), so resultiert grundsätzlich ein im Arbeitsverhältnis begründeter geldwerter Vorteil. Handelt es sich um eine Nachfolgeregelung, erfolgt bei der Übernahme (noch) keine Besteuerung des geldwerten Vorteils. Dieser geldwerte Vorteil unterliegt auch nicht der Schenkungssteuer.

 

Verkauf innerhalb von fünf Jahren nach Beteiligungserwerb («Beobachtungsfrist»)

Erfolgt innerhalb von fünf Jahren ein Verkauf der Unternehmung oder von Teilen davon, kommen grundsätzlich die steuerlichen Bestimmungen von Mitarbeiterbeteiligungen zur Anwendung. Übersteigt der Verkaufspreis den «Formelwert» (in der Regel Praktikermethode) im Zeitpunkt des Verkaufes, so qualifiziert der den Formelwert übersteigende Anteil des Kaufpreises nicht als Kapitalgewinn, sondern unterliegt der Einkommenssteuer. Der Formelwertanstieg hingegen qualifiziert als steuerfreier Kapitalgewinn.

Ein allfälliger geldwerter Vorteil im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs wird ergänzend im Zeitpunkt des Verkaufes (nach)besteuert. Der geldwerte Vorteil entspricht der Differenz zwischen dem bezahlten Preis und dem dannzumaligen Formelwert (z.B. Praktikermethode) Sowohl für den Zeitpunkt des Erwerbs als auch der Veräusserung kommt dieselbe Formel zur Anwendung (Formelidentität).

 

Steuerliche Vorabbescheide

Im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs kann in einem Vorabbescheid festgehalten werden, dass es sich tatsächlich um eine Nachfolgeregelung handelt. Im Vorabbescheid kann auch der Formelwert im Zeitpunkt der Übernahme festgelegt werden, der bei einem allfälligen Verkauf innerhalb von fünf Jahren zur Anwendung gebracht wird.

 

KriterienMABNFP
Es liegt ein Mitarbeiterbeteiliungsplan vorx
Übertragung bzw. Geschäftsübernahme an bzw. durch Mitarbeitende x
Anwendung eines Formelwertes (z.B. Praktikermethode)xx
Unabhängige Dritte können Aktien zum gleichen Preis erwerben x
Grössere Aktienpakete werden verkauft x
Es bestehen Rückgabeverpflichtungenx
Übernehmende Mitarbeitende sind für das Fortbestehen der Unternehmung von grosser Bedeutung x
Innerhalb der übernehmenden Mitarbeitenden sollen Beteiligungen zu gleichen Teilen gehalten werden x
Aktien können von Mitarbeitenden jährlich in kleinen Tranchen gekauft werdenx
Kaufende Mitarbeitende sind bereits beteiligt x
Es wird eine grössere Beteiligung oder die ganze Unternehmung übertragen x
Sind die Verkäufer am Ende ihrer Berufslaufbahn und die Käufer eher am Anfang oder mittendrin x
Das Gehalt der Verkäufer nimmt ab und dasjenige der übernehmen den Mitarbeitenden zu x

MAB = Mitarbeiterbeteiligung, NFP = Nachfolgeregelung bzw. Betriebsübergabe

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