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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Hinweis

Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht: Siehe § 3

Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A

Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter ganzjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil: siehe § 6

Es liegen mehrere Steuerdomizile vor.

Am Hauptsteuerdomizil basiert die Steuerpflicht auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.

Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht die Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nur für einen Teil des Kalenderjahres infolge:

 

  • Kauf / Verkauf einer Liegenschaft
  • Eröffnung / Schliessung eines Geschäftsbetriebs oder einer Betriebsstätte
  • Überführung eines Geschäftsbetriebs oder einer Betriebsstätte in einen anderen Kanton

 

Im System der Postnumerandobesteuerung besteht aber der Grundsatz der Einheit der Steuerperiode. Deshalb erstreckt sich am Nebensteuerdomizil die Steuerperiode unabhängig von der tatsächlichen Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit über das ganze Kalenderjahr.

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