Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A https://www.zg.ch/behoerden/finanzdirektion/steuerverwaltung/steuerbuch-zug/erlauterung-zu-a7-3-unselbstaendige-ganzjaehrige-steuerpflicht/hinweis/unbeschraenkte-unterjaehrige-steuerpflicht-siehe-ss-46-a https://www.zg.ch/logo.png Einleitung Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht Hinweis Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht: Siehe § 3 Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A Es liegt nur ein Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nicht während des ganzen Kalenderjahres infolge: Zuzug vom Ausland Wegzug ins Ausland Todesfall