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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Hinweis

Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht: Siehe § 3

Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A

Es liegt nur ein Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor.

Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nicht während des ganzen Kalenderjahres infolge:

  • Zuzug vom Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall

 

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