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Geschichte

Geschichte der Bürgergemeinde Hünenberg
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Loskauf von 1414

1414
Die Wurzeln der Bürgergemeinde gehen zurück auf den Loskauf der Bütler-Brüder am «Anthonien  tag“: Am 17. Januar 1414 kaufen Jenni, Ueli und Heini Bütler sowie ihr Vetter Welti Bütler von Hartmann VIII. von Bremen Land und Recht in Hünenberg für 196 rheinische Goldgulden in bar.

1415
Der Kreis der Nutzniesser für dieses Land wird auf 50 weitere Personen ausgedehnt. Von Götz von Hünenberg erwerben sie zusammen den oberen und unter Teil der Gemeinde Hünenberg, Twing und Bann sowie die Gerichte.

Diese Stammväter der Gemeinde Hünenberg nennen sich fortan «Genossen».

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Burgrechtsvertrag 1416

1416

Am Sebastianstag, dem 21. Januar, stellen sich sich die Hünenberg unter den Schutz der Stadt Zug. Sie schliessen mit dem Ammann und Rat von Zug einen Burgrechtsvertrag ab, der bis zur französischen Revolution die Hauptgrundlage des politischen Gemeindelebens blieb. Gemäss dieses Vertrages anerkennen die Genossen die Zuger als ihre Herren unter Beibehaltung der bisherigen Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten. Sie dürfen aber auch einen selbst erwählten Zuger Bürger als Obervogt wählen und geniessen Hofrecht. Gemeinsam mit ihm bestimmen sie die Geschicke der Gemeinde. Hünenberg ist damit  eine bevorzugte Vogtei der Stadt Zug.

1418

Am 28. Januar erwerben Ulrich Bütler von Hünenberg und Walter Bütler von Stadelmatt zuhanden der Bauernsame (Genossen) von Hünenberg den Wald in der Chamau und die Rütinen.

1466

Die Gemeinde von Hünenberg verleiht Heini Senn, sesshaft am Sinser Fahr, das Genossenrecht. Im Gegenzug verspricht er, die Hünenberger kostenlos über die Reuss zu führen. Nur für Kirchweihfahrten, Vieh und Gut darf er eine Entschädigung fordern.

1497

Am 25. Februrar verkaufen Ammann und Rat von Zug an Hans Twerenbold das Unterholz zu Hüneberg.

1518

Ein Streit zwsichen der Gemeinde Hünenberg mit Hans und Rudi Sidler wird am 17. März  geschlichtet. Sidlers verkaufen den Schachen der Gemeinde für 6 Gulden.

1536

Die Hünenberger erhalten am 9. Dezember das Zuger Bürgerrecht. Dieses Recht wird am 2. Màrz 1602 nochmals schriftlich festgehalten und besiegelt.

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Gemeindelibell

1664
Das Gemeindelibell, das Buch, in dem die Rechtsgrundlagen der Gemeinde geregelt waren, wird neu angefertigt.

15./16. Jahrhundert
Immer mehr Leute ziehen nach Hünenberg. Sie müssen sich mit einer Taxe einkaufen, um am «Gemeindewerch» teilzuhaben. Im Gegensatz zu den Nachkommen der 50 Genossen, die sich einst freigekauft hatten, werden sie Bei- oder Hintersässen genannt. Sie haben kein Stimmrecht.

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Wart

1684
Die Wart wird am jetzigen Standort gebaut. Sie diente als Gerichts- und Rathaus. Hier verhandeln der Untervogt und die vier gewählten Vertreter von Hünenberg, Vierer genannt, mit dem Zuger Obervogt, und es wird Gericht gehalten. Zudem dient die Wart als Versammlungsort.

1702
An Maria Lichtmess zerstört eine Feuersbrunst die Wart. Dabei werden verschiedene Dokumente und Schriften vernichtet. Schon ein Jahr später ist die Wart wieder aufgebaut.

1712
Der Platz östlich der Wart wird mit acht Linden in einem Viereck eingefasst. Er wird Lindenplatz genannt. Weil auf diesem Platz die Hünenberger ihrem Obervogt jeweils den Treueeid schwören, heisst er auch Schwörplatz. Nach dem Schwören findet jeweils ein grosses Festessen in der Wart statt.

Auf dem Platz werden auch junge Hünenberger unter der Anleitung eines Zuger Offiziers in der Waffenhandhabung ausgebildet.

wart
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1798/99
Am 11. Februar 1798 beschloss eine ausserordentliche Bürgergemeinde der Stadt Zug, ihre Vogteien gemäss der helvetischen Verfassung freizulassen. Alle Untertanverhältnisse wurden an diesem Tag von Zug aufgelöst. Dies wurde in einer Urkunde vom 17. Februar dann auch noch schriftlich beglaubigt. Die neuen Gemeinden werden analog den Kirchgemeinden gebildet. Somit bilden Cham und Hünenberg eine gemeinsame, sogenannte Munizipalität.

Im Mai 1798 stimmen die Hünenberger zusammen mit den Chamern in der St.-Jakobs-Kirche in Cham der Verfassung der helvetischen Republik zu. Sie ernennen sechs Wahlmänner (für Hünenberg: Bernhard Elias Suter, Michael Werder und Jakob Waller) sowie  zwölf Munizipalbeamte (für Hünenberg: Bernhard Elias Suter, Thomas Bütler, Beat Baumgartner, Jakob Baumgartner, Michael Werder, Peter Degen).

Nach der Annahme der Verfassung der Helvetischen Republik, muss jeder Wahlberechtigte einen Eid auf die Verfassung ablegen. Doch die Hünenberger wollen das nicht in Cham tun, sondern bei der Wart. Am 29. August 1798, dem Schwörtag, setzten sie durch, dass sie sich bei der Wart in Hünenberg treffen statt im Raben im Cham. Die Loslösung von Cham nimmt ihren Lauf.

Im Frühling 1799 ordnet der Innenminister Brugger an, dass die Hünenberger eine eigene Munizipalität bilden dürfen. Am 1. April 1799 stimmt eine grosse Mehrheit der Hünenberger für die Trennung von Cham. Sie wählen einen Gemeinderat, Munizipalität genannt. Der erste Gemeinderatspräsident ist der Arzt und Chirurg Franz Basil Gretener.

Zu dieser Zeit zählt Hünenberg 894 Einwohner, davon rund 290 Aktivbürger.

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Mediationsakte 1803

1803
Nachdem die Mediationsakte von 1803 den helvetischen Einheitsstaat aufgelöst hat, können sich die Kantone ihre innere Organisation wieder selber geben. Am 5. September 1814 tritt im Kanton Zug eine neue Verfassung in Kraft, wonach die ehemaligen fünf Vogteien Cham, Hünenberg, Steinhausen, Risch und Walchwil als gleichberechtigte Gemeinden in den Kantonsverband aufgenommen werden.

Bei der Wahlversammlung auf der Wart am 24. April 1803 wird der Gemeinderat von fünf auf sieben Mitglieder erweitert.

1816
Die Beisassen erhalten dieselben Rechte wie die Genossen – und damit auch das Korporationsbürgerrecht. Damit sind es 20 Korporationsgeschlechter, die durch Abstammung, Adoption oder Erwerb mit einer Zivilstandesänderung den Familiennamen Baumgartner, Burkhardt, Bütler, Freimann, Gretener, Holzmann, Köpfli, Leisebach, Luthiger, Schmid, Schwerzmann, Sidler, Suter, Syfrig, Twerenbold, Villiger, Waller, Weibel, Werder oder Wyss tragen.

1822
Hünenberg richtet ein Armenhaus in der Langrüti ein. Der Armenfürsorgefonds wird durch Heiratstaxen, freiwillige Spenden sowie durch die Löhne der Menschen, die im Armenhaus wohnten, gespiesen.

1847/48
Der konservative Sonderbund, dem auch Zug angehört, unterliegt den Truppen von General Dufour. Der Weg für die Schaffung eines Schweizerischen Bundesstaates, wie er in der Bundesverfassung von 1848 grundgelegt wird, ist damit geebnet.

Der Kanton Zug hat am 21./22. November 1847 kapituliert und ist militärisch besetzt worden. Eine ausserordentliche Landsgemeinde ruft am 5. Dezember die bisherigen Behörden ab, wählt eine provisorische Regierung und bestätigt den Antrag auf Totalrevision der kantonalen Verfassung. Am 13. Dezember wird ein mehrheitlich liberaler Verfassungsrat eingesetzt.

Die Hünenberger stimmen am 16. Januar 1848 mit 81 zu 14 Stimmen der neuen Kantonsverfassung zu – und damit zur Abspaltung der Bürgergemeinde von der Korporation. Denn die Verfassung schreibt vor, dass Eidgenossen auch Ortsbürger sein dürfen und damit am Gemeinvermögen teilhaben können. Für die Aufteilung des Vermögens wird eine Kommission eingesetzt.

Um den Neuzugezogenen die Aufnahme ins Bürgerrecht zu ermöglichen, wird per Abstimmung am 16. Juli 1848 die Bürgergemeinde Hünenberg gegründet, der auch alle Korporationsgenossen angehören. Gleichzeitig wird damit auch ermöglicht, dass die Gemeindekosten neu von allen Hünenbergern getragen werden.

Die Aufgaben der Bürgergemeinde sind in der Kantonsverfassung umschrieben und umfasst:
- Die «mindere» Polizei
- Vormundschaftswesen
- Die Fertigung der «Kaüffe und Tausche»
- Beurteilung von Vaterschaftsklagen 
- Vollziehung der vom Regierungsrat erlassenen Beschlüsse und Verordnungen
- Aufsicht und Besorgung des Schulwesens

Nebst Gemeindepräsident, -rat und -schreiber gibt es auch Kommissionen.

An diesem Wahltag hat übrigens das letzte Festessen der Gemeinde auf der Wart stattgefunden.

1861
Das Primarschulwesen wird Sache der Gemeinde Hünenberg mit den zwei Schulkreisen Matten und Ehret, wo jeweils ein Lehrer unterrichtete.

1873/74
Ende des 19. Jahrhundert nimmt die Reisetätigkeit zu. Immer mehr Fremde lassen sich in Hünenberg nieder.

Am 14. Dezember 1873 nahmen die Zuger die neue Kantonsverfassung an, die aber erst 1876 in Kraft gesetzt wurde, um die Ergebnisse der eidgenössischen Verfassungsrevision berücksichtigen zu können. (1888 zählt Hünenberg 930 Einwohner.)

Die revidierte Bundesverfassung von 1874 hält in Art. 43, Abs. 4 und 5 fest: «Der niedergelassene Schweizerbürger geniesst an seinem Wohnsitz alle Rechte der Kantonsbürger und mit diesen auch alle Rechte der Gemeindebürger.» Dieser Bestimmung wird mit der Bürgergemeinde, bei der ja nur die sich eingekauften Hünenberger Bürger ein Stimmrecht haben, nicht entsprochen. Im Kanton Zug wird diskutiert, ob die Bürgergemeinde in eine Einwohnergemeinde umgewandelt werden könne. Schliesslich aber entscheidet man sich für die in der Deutschschweiz meistgewählte Variante: Neben der Bürgergemeinde wird die Einwohnergemeinde geschaffen, in der auch die niedergelassenen Schweizer Bürgern und schweizerischen Aufenthalter etwas zu sagen haben.

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Protokoll Bürgerrat vom 1. Juli 1874

Die Hünenberger stimmen am 31. Mai 1874 über die Trennung ab. Sie wird ohne grosse Anfechtungen gutgeheissen. Gleich mit der Abstimmung wird auch der erste Einwohnerrat gewählt. Der neue Bürgerrat hingegen wird erst am 14. Juni 1874 gewählt.

Diese Trennung hat für die Bürgergemeinde einschneidende Konsequenzen: Aus dem bisher der Bürgergemeinde zustehenden Eigentum müssen verschiedene Fonds an die Einwohnergemeinde abgetreten werden. Ebenso gehen der Bürgergemeinde künftig die Erträge aus Niederlassungsgebühren, Kauf- und Tauschgebühren, Kanzlei und Polizeitaxen, Marktgebühren und Bussen verlustig.

Der Bürgergemeinde bleiben künftig nur noch alle rein bürgerlichen Aufgaben wie das Armenwesen und das Vormundschaftswesen für die Bürgerinnen und Bürger. Zusätzlich wird sie verpflichtet, jeden Niedergelassenen gegen Bezahlung einer Taxe als Bürger aufzunehmen.

1890
Die Bürgergemeindeversammlung erteilt Vollmacht zur Gründung eines Stiftungsfonds aus der Erbschaft des Kantonsrichters J. Waller sel.

1899
Am 6. September brennt das Armenhauses nieder. Sachschaden 23'580 Franken.

1900
Hünenberg zählt 941 Einwohner.

1957/60
Der Regierungsrat erstellt ein staatsrechtliches Gutachten über die Frage, ob die Korporationen mit den Bürgergemeinden vereint werden sollen oder können.

1960 wird zudem eine Interpellation eingereicht mit der Frage, ob der Regierungsrat nicht auch der Auffassung sei, dass eine Zusammenlegung der 32 Einwohner-, Bürger-und Korporationsgemeinden in 11 Einheitsgemeinden zweckvoll und zeitgemäss sei.

1972
Die Bürgergemeinde baut den Bürgerhof auf dem ehemaligen Gebiet der Grüt.

1978
Der Weibel der Bürgergemeinde erhält neue Kleider: Uniformmantel und Stab.

1994 
Dr. Peter Bieri wird als erster Hünenberger in den Ständerat gewählt. 2007 verleiht ihm die Bürgergemeinde das Ehrenbürgerrecht.

2012
Der Bürgerhof wird saniert. Die Scheune wird als stilles Lager für Oldtimer und Wohnmobile vermietet, das Wohnhaus in zwei moderne Wohnungen umgebaut.

2013
Der Pfarrer und Domherr Markus Fischer (1937) wird Ehrenbürger von Hünenberg.

 

Quellen: Archiv der Bürgergemeinde Hünenberg, Bürgergemeinde Zug; Korporation Hünenberg; Korporation Hünenberg, einst und jetzt von Daniel Suter; Einwohnergemeinde Hünenberg; Hünenberg, Geschichte und Geschichten einer Zuger Gemeinde, herausgegeben von der Einwohnergemeinde Zug, Zuger Neujahrsblatt, Die Rechtsquellen des Kantons Zug, Band 2: Stadt Zug und ihre Vogteien. Äußeres Amt von Eugen Gruber, Aarau 1972.

Fotos: Patricia Diermeier Reichardt, Thomas Müller (fotolight.ch),


 

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